Re
Ist das nun ernst gemeint?
Kinder? Gemeinsam aufgebautes Eigentum? Unterhaltsansprüche? ...
Auch du überlegst dir eine Trennung, wenn du weißt, dass du danach auf Grundsicherungs-Niveau herunter gepfändest wirst. Und dank der mießen Rechtsprechung unserer Gerichtsbarkeit ist man als Mann Bittsteller und offensichtlich Benachteiligter, wenn es um das Aufenthaltsrecht und Besuchsrecht der Kinder geht.
Und wenn man einige Jahre zusammen gelebt hat, dann ist es nicht so, dass man das einfach mal so wegwirft. Oft ist dann noch eine Heirat im Weg. Trennungsjahr, Kosten, etc.