Unterhaltspflichtig...
ist man Verwandten in grader Linie, also Eltern, Großeltern und Kinder bzw. Enkelkinder. Dabei ist es unerhelich, ob eine Blutsverwandschaft vorliegt, oder das Verwandschaftsverhältnis durch Adoption entstanden ist.
Nach meinem Kenntnisstand muss man nur von den Einkünften aus Kapitalerträgen zahlen, also wenn man aus Aktienvermögen, Unternehmensbeteilungen oder Immobilienbesitz (usw.) Einkünfte erzielt. Wenn deine Mutter nur das Einkommen von ihrem Mann hat und dieses nicht sehr üppig ist, braucht sie wahrscheinlich nicht zu zahlen.
Dennoch versuchen die Sozialämter gerne bei solchen Verwandten Geld einzutreiben und viele zahlen ja auch, obwohl sie garnicht müssen.
Ich würde im Zweifelsfall einen Anwalt hinzuziehen. Wenn deine Mutter nur ein geringes Einkommen hat, steht ihr Rechtskostenbeistand zu. Das bedeutet, dass sie den Anwalt nicht zu bezahlen braucht. Diese Frage kann aber der Anwalt beantworten. In der Regel ist die Antwort ob einem nun Rechtskostenbeistand gewährt wird oder nicht kostenfrei.
Somit könnte deine Mutter zunächst einen Anwalt fragen, ob sie Rechtskostenbeistand bekommt oder nicht. Das ganze kostet dann bis hierher noch nichts.
Wenn sie dann allerdings die Unterhaltsfragen anwaltlich klären lässt, hat der Anwalt generell Anspruch auf Vergütung (Bezahlung). Wird Rechtskostenbeistand zuerkannt, zahlt deine Mutter immernoch nichts, wird kein Rechtskostenbeistand gewährt, muss sie den Anwalt für die Beratung/Regelung in Unterhaltsfragen auch bezahlen.
Achtung Ämter: Die Ämter sind zur Auskunft verpflichtet. Die Auskunft ist dabei auch rechtsverbindlich! Daher alle Anfagen schriftlich stellen, damit auch eine schriftliche Auskunft erteilt wird. Allerdings, die Ämter müssen nicht beraten. Das bedeutet, dass die Ämter nur die Fragen beantworten müssen, die auch gestellt werden. Wenn du also einen Sachverhalt nicht hinterfragst, braucht das Amt auch keine Auskunft erteilen.
So wie ich deinen Fall lese, braucht deine Mutter nicht zahlen.
Viel Erfolg!
lg