anwar_12689757Da spricht so vieles dagegen
es ist kaum möglich, das alles aufzuzählen...
In Artikel 136 WRV, die in unser Grundgesetz aufgenommen wurde, heißt es:
(1) "Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt."
Das bedeutet, dass die Religionsfreiheit nicht über dem Gesetz steht sondern sich unterzuordnen hat.
Eindeutiger Verstoß
(4) "Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden."
Die Beschneidung von Kindern zwingt ihnen die Teilnahme an einer religiösen Handlung auf.
Eindeutiger Verstoß.
137 WRV:
(3) "Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes."
Des für ALLE geltenden Gesetzes. Von Ausnahmeregeln ist hier nicht die Rede. Und für alle gilt: Körperverletzung ist strafbar.
GG Art 1
(1) "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
Gewalt."
Die Beschneidung von Kindern verletzt die Würde der Kinder.
Eindeutiger Verstoß.
Art. 2 (1) "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
Es werden durch die Ansprüche der Religionen und durch die elterlichen Wünsche die Rechte der Kinder verletzt.
Eindeutiger Verstoß.
(2) "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In
diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Eindeutiger Verstoß.
Art. 3
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Ein Gesetz, das die Beschneidung von Jungen erlaubt und gleichzeitig die Beschneidung von Mädchen verbietet, verstößt eindeutig gegen diesen Artikel.
(3) "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat
und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. "
Aus religiösen Gründen beschnittene Kinder werden aufgrund ihrer Religion benachteiligt, da Ihre Rechte (s.o.) mehrfach missachtet wurden.
Klarer Verstoß.
ARt. 4
(1) "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen
Bekenntnisses sind unverletzlich."
Durch die Beschneidung von Kindern wird die Religionsfreiheit der Kinder missachtet.
Klarer Verstoß.
Die BRD hat die UN-Kinderrechtskonvetionen ratifiziert und sich verpflichtet, diese umzusetzen.
In Artikel 24 heißt es:
"...Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an..."
Klarer Verstoß, da ein gesundes Körperteil entfernt wird und damit unnötige Schmerzen und Risiken (körperlich wie seelisch) verbunden sind.
(3) "Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen"
Wohl kein Kommentar nötig...
und so weiter und so weiter.
Bin gespannt, welche Kopfstände und juristische Winkelzüge jetzt unternommen werden, um all diese Hindernisse aus dem Weg zu räumen...