Abtreibung Strafrecht
Hallo!
Es ist eine Tatsache, daß jeder ab Befruchtung ein vollwertiger Mensch ist. Zu der Zeit, wo die meisten Abtreibungen stattfinden, sieht das Kleine schon so ähnlich aus wie ein geborenes Baby. Und auch von innen ist es so: Es hat z.B. ein Gehirn und ein Herz. Es kann also einfach nicht mehr angehen, daß z.B. ein Arbeitgeber, der eine Mitarbeiterin zur Abtreibung drängt, unbestraft bleibt. Der gehört vielmehr wegen Anstiftung zum Mord bestraft. Und es ist auch ungerecht, wenn Frauen, die - durch Vergewaltigung geschwängert (seltener Fall)- im Gerichtssaal ihren Peiniger erschießen schärfer bestraft werden als wenn sie das unschuldige Kind abtreiben. Und auch wenn ein Kind behindert ist, dann will es i.d.R. sehr wohl leben. Oder will etwa jeder(!) mit Down-Syndrom Selbstmord begehen, so daß sich die Debatte um Sterbehilfe aus Mitleid drehen würde? Nein, sicher nicht! Die haben also ein Überlebensinteresse. Wenn Eltern sich nicht in der Lage sehen, ihr Kind selber zu versorgen, können sie es zur Adoption bzw. ins Heim geben. Und wer knapp bei Kasse ist, bekommt ja immer noch staatliche Unterstützung. Verhungern tut hier in Deutschland nun wirklich niemand.
Natürlich muß auch jeder Lebenspartner, der eine Frau zur Abtreibung drängt, wegen Anstiftung zum Mord, günstigstenfalls Totschlag, verurteilt werden. Ein solcher Mann ist weder gerecht noch kann er mit dem Begriff Liebe etwas Vernünftiges anfangen. Die Frau sollte daher nicht nur das Kind bekommen, sondern versuchen außerdem den Mut aufzubringen, den Mann zu verlassen, anzuzeigen (sobald das Strafrecht geändert ist) und sich nach reiflicher Überlegung einen neuen Freund suchen. Wenn sie schüchtern ist, sollte sie einen selbstbewußten suchen, der sie anspricht und in eine Beziehung führt; wenn sie selbstbewußt ist, besser einen weichen, den sie dann auch selbst ansprechen und in eine Beziehung führen wird.
Soviel Liebe und Gerechtigkeitsverständnis muß jeder von einer Frau verlangen können, daß sie ihr Kind auch tatsächlich bekommt. Und daher muß es auch vom Strafrecht her egal sein, ob ein Kind im Bauch der Mutter oder außerhalb oder ob ein Erwachsener umgebracht wird. Je nachdem wie das soziale Umfeld gestaltet ist, reicht die für die Mutter zu verhängende Strafe von fahrlässiger Tötung (bei Vergewaltigung) bis hin zu Mord (bei gesunden Frauen, die niemand unter Druck gesetzt hat). Ich finde das zugegebenermaßen selbst sehr hart, sehe aber keinen Ausweg, denn das, was dem Kind angetan werden soll, ist doch noch viel härter!! Menschen umzubringen ist eben das Schlimmste, was man machen kann. Angesichts der Schwere der Tat muß das Strafrecht für die Tötung Ungeborener dem Geborener angeglichen werden.
Was ist nun das richtige Strafmaß für Mord? Die Todesstrafe ist wie die übrigen Körperstrafen abzulehnen, da jeder Mensch allein aus Gottes Gnaden heraus und unabhängig von den Werken angenommen ist. Jedem kommt daher auch wenn er viel Böses ausgefressen hat, unantastbare Menschenwürde, damit das unantastbare Recht auf Leben und Gesundheit, zu, auch dem Mörder. Und jeder von uns neigt von Natur aus dazu, nicht immer gut zu seinen Mitmenschen zu sein, da wir alle Schwächen haben. Das schließt echtes Lebenslänglich m.E. auch aus. Die in Deutschland de facto Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis halte ich bei Mord und Anstiftung zum Mord für i.d.R. angemessen.