hey ich habe gerade eine email von tasso bekommen ,fand das sehr interessant ,aber auch ein wenig heftig ! was bringt es den Ta ein tier zu behalten ? er hat doch mehr unkosten ? futter ,verpflegung und personal der mit den hund gassi gehen muss !!!
Hund als Pfand? Das kann doch nicht sein - oder doch?!
Mancher Tierhalter kommt in die missliche Lage und kann nach der Behandlung seines Tieres die Rechnung nicht bezahlen. Immer wieder verweigern Tierärzte und Tierkliniken dann die Herausgabe des Tieres so lange, bis die Rechnung vollständig beglichen ist. Da Tiere gemäß 90a BGB keine Sachen sind, stellt sich die Frage, ob der Tierarzt das darf.
Die Gerichte haben in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden. Während z. B. das Amtsgericht Duisburg ein Zurückbehaltungsrecht an einem Hund generell verneint hat, da mittlerweile anerkannt sei, dass Hunde stark auf eine Person fixiert seien und eine Trennung seelische und körperliche Schmerzen hervorrufen könne, sah das Landgericht Mainz die Sache differenzierter und bejaht grundsätzlich ein Zurückbehaltungsrecht an einem Tier. Aber auch das Landgericht Mainz kommt zu dem Ergebnis, dass der Tierarzt im Einzelfall einen Hund dann nicht zurückhalten dürfe, wenn er durch die Trennung von seinem Herrchen oder Frauchen gequält würde.
Selbst wenn man als Tierhalter vor Gericht Recht bekommt und der Tierarzt den Hund herausgeben muss, muss man sich klar machen, dass der Weg zum Gericht mit Kosten verbunden ist und selbst in einem Eilverfahren einige Tage in Anspruch nehmen kann. Zum anderen befreit dies den Tierhalter auch nicht von seiner Pflicht, die Rechnung zu begleichen.
Sollten Sie auch in die Lage kommen und die Rechnung nicht begleichen können, sprechen Sie den Tierarzt oder die Tierärztin vor der Behandlung darauf an und fragen Sie nach den etwa entstehenden Kosten, um eine Ratenzahlung vereinbaren zu können. "Auch wenn es eine unangenehme Situation ist, sprechen Sie Ihre finanzielle Lage vor der Behandlung offen an, um nicht nur unnötigen Streit und Gerichtskosten, sondern auch ein mögliches Strafverfahren zu vermeiden, ganz zu schweigen von der Situation des Hundes, der bis zur Entscheidung des Gerichts in der Praxis sehnsüchtig auf Sie wartet" so Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht.