PECH
da kannst du nichts machen! Es ist dem Vermieter vorbehalten ob er Hund akkzeptiert oder nicht. Das gleiche gilt z.B. auch für KInder:
1. Erlaubt
Wenn der Mietvertrag die Haltung von Haustieren ausdrücklich erlaubt, heißt das, dass Mieterinnen übliche Haustiere wie Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Kaninchen, Hamster, Mäuse etc. auf jeden Fall halten dürfen - auch dann, wenn sich NachbarInnen beschweren. Diese generelle Erlaubnis erfasst aber nicht ungewöhnliche oder gar gefährliche Tiere, wie Gift- oder Würgeschlangen. Auch Kampfhunde sind danach nicht automatisch zulässig.
2. Verboten
Wenn der
---------------> Mietvertrag die Tierhaltung ausdrücklich verbietet, kommt es entscheidend darauf an, was konkret verboten ist.<---------------------- ------
Ein Verbot der Haltung von Hunden und Katzen zum Beispiel ist wirksam. Schafft ein Mieter trotzdem ein solchens Tier an, kann der Vermieter dessen Beseitigung verlangen. Nur in besonderen Ausnahmenfällen (z. B. Blindenhund) gilt etwas anderes.
Verbietet der Mietvertrag dagegen pauschal jede Tierhaltung, ist die Regelung unwirksam. Denn davon wären dann auch Kleintiere wie Wellensittiche, Hamster und Meerschweinchen erfasst. Deren Haltung ist jedoch immer erlaubt. Regelung unwirksam bedeutet: Der Mieter darf nicht nur Kleintiere halten, sondern z. B. auch Hunde. Der Vermieter kann deren Haltung nur verbieten, wenn er konkrete Störungen durch die Tiere nachweist.
3. Zustimmung verlangt
Häufig sind Regelungen, wonach die Zustimmung der Vermieters zur Tierhaltung erforderlich ist. Die Folgen sind bereits erkennbar: Die Haltung von Hunden beispielsweise kann der Vermieter verbieten, die von Kleintieren hingegen nicht.
Bedeutsam ist, dass bei dieser Vertragsregelung der Vermieter eine Entscheidung im Einzelfall treffen muss. Der Mieter kann deshalb davon ausgehen, dass die Erlaubnis erteilt wird, wenn nicht gewichtige Gründe (zum Beispiel die Allergie eines Nachbarn, bei der konkrete Gefährdung vorliegt) dagegen sprechen. Auch die Zustimmung zu Haltung von Kampfhunden oder Ratten kann der Vermieter bei dieser Vertrags-Konstellation verweigern.
Halten mehrere Mietparteien im Haus einen Hund oder eine Katze, kann der Vermieter nicht willkürlich nur gegen eine davon vorgehen. Auch ein neuer Mieter darf dann ein weiteres Tier ins Haus bringen.
4. Keine Regelung
In vielen Fällen steht über die Tierhaltung nichts im Mietvertrag. Klar ist, dass dann die Haltung von Kleintieren erlaubt ist, die von gefährlichen dagegen der ausdrücklichen Genehmigung bedarf. Aber was ist mit Hunden und Katzen?
Die Gerichte urteilen hier unterschiedlich. Für NRW ist das OLG Hamm der Ansicht, im Mehrfamilienhaus gehöre - zumindest in städtischen Gebieten - die Tierhaltung nicht automatisch zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung - es komme also auf die Genehmigung des Vermieters an. Etliche Gerichte sind jedoch anderer Auffassung und zählen die Haltung von Hund und Katze zum normalen Gebrauch der Mietsache. Eine allgemeingültige Aussage ist daher nicht möglich.
Duldung
Unabhängig von der Vertragskonstellation stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen VermieterInnen Haustiere dulden müssen. Wie bereits erwähnt, kann die Haltung von Kleintieren, die im Terrarium leben und zudem ungefährlich sind, nicht verboten, sondern muss geduldet werden. Anders sieht es bei Hunden, Katzen oder noch größeren Tieren aus. Hier kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.
Also Ließ mal selbst (oder deine Eltern ?!?!) den Mietvertrag!
Ich denke aber IHR zieht den Kürzeren!