Hallo,
ich hoffe mal irgendjemand kennt sich damit aus.
Wir wollen uns einen Hund holen, einen Welpen...Hunderasse: Beagle.
Wir wohnen in einem 2 Familienhaus, 1. Etage wohnen wir und Erdgeschoss der Vermitter, der eh nie Zuhause ist. Im Nachbarhaus, dass ebenfalls unserem Vermieter gehört, wohnt eine Familie, ist nur ein 1 Familienhaus. Die Mieter haben einen Hund (Westie Mischling)
In unserem Mietvertrag steht:
Tierhaltung
1. Der Mieter darf in der Wohnung keine großen Haustiere halten, (Hunde,Katzen)
2. Der Vermieter kann der Tierhaltung widersprechen, wenn durch die Tierhaltung die Hausgemeinschaft belästigt wird.
Auf der Seite vom Mieterbund-hessen, habe ich jetzt allerdingst das hier gefunden..
Wenn der Mietvertrag die Tierhaltung verbietet
Ein generelles, ausnahmsloses Tierhaltungsverbot im Mietvertrag ist unwirksam. Kleintiere,
wie Vögel, Fische, Nagetiere usw., darf der Mieter immer in seiner Wohnung halten, egal, was
im Vertrag steht. Der Vermieter muss noch nicht einmal um Erlaubnis gefragt werden.
Eine unwirksame Vertragsklausel mit einem generellen Tierhaltungsverbot kann auch nicht zu
einem Verbot "nur" für Hunde- oder Katzenhaltung umgedeutet werden. Unwirksam ist
unwirksam. Rechtlich gilt die Vertragsklausel als nicht vorhanden, es gibt im Mietvertrag
praktisch keine Regelung zur Tierhaltung. Das bedeutet, der Mieter kann ohne weiteres mit
seiner Katze einziehen, möglicherweise auch mit einem Hund.
Natürlich werde ich meinen Vermiet um erlaubnis fragen, aber falls er nein sagen sollte, dann dürfte er es mir doch eigentlich nicht verbieten?
Lg