So ein Sch****
Hallo Herzdame,
ich würde auf alle Fälle Anzeige erstatten. Das Töten eines Wirbeltiers ohne Grund kann bestraft werden, 17 TschG.
Ich kann Dir nur von meiner Erfahrung als Justizbedienstete sagen, dass es gar nicht so selten vorkommt, dass ich Insassen habe, die wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz da sind.
Vor kurzem war ich auf einer Gerichtsverhandlung, in der sich ein junger Mann verantworten mußte, da er sich erst ein junges Kätzchen geholt hatte, und es dann grausamst umgebracht hatte. (erschlagen mit einer Hantel). Gut, er hatte schon so ein massives Vorstrafenregister, aber er hat immerhin 6 Monate Freiheitsstrafe OHNE Bewährung bekommen. Da er anschließend eine GEsamtstrafenbildung hatte, wird er vermutlich nur 3 davon absitzen, aber wenigstens ein Anfang.
Ferner würde ich mir einen Rechtsanwalt - sofern Du Rechtschutzversichert bist - nehmen, und mich kundig machen, ob Du diesem Sch**** die Kosten aufbrummen kannst.
Und letztendlich möchte ich noch sagen, dass ich es toll von Dir finde, dass Du Dich so um die herrenlose Katze kümmerst. Vielleicht wäre es bei solchen Nachbarn sinnvoll, wenn Du sie anschließend nur noch im Haus lässt.
Wenn Du noch rechtliche Fragen hast, dann kannst Du mir gerne eine PN schicken, ich werde Dir gerne ein paar Tipps geben.
lg
Waerterin