Sowas gibts? :)
Hmm.. mal abgesehen von sämtlichen rechtlichen Vorgaben, hebt es doch 14 Tage lang auf. Danach bereichert es die Kaffeekasse. :)
Wer nach 14 Tagen den Verlust nicht bemerkt hat, wird das wohl auch weiterhin nicht.
Auch muß ich ehrlich sagen, wäre es mir passiert, würde ich wohl nur am selben Tag noch hingehen. Zum selben Verkäufer.
Denn solche Sachen bemerkt man entweder gleich, oder erst daheim. Oder man merkt, im Portemonnaie herrscht plötzlich größere Leere, als nach Rechnungsprüfung sein dürfte. Dann macht man sich ggf. nochmal auf den Weg zum Verkäufer. Im Normalfall halt am selben Tag, wo die Wahrscheinlichkeit höher ist, daß genau DER Verkäufer noch Schicht hat, und man ggf. noch erkannt wird.
Zur Sicherheit würd' ichs nun wie gesagt 14 Tage aufheben.. aber dann ists endgültig verfallen und weg. Ich wüßte gar nicht, wie man nach 14 Tagen noch vorgehen sollte.... hingehen, und vorgeben, man hätte mich vor zwei Wochen hier um 20 EUR mehr erleichtert, als auf der Rechnung stand. Wie bringt man das dem Verkäufer bei? Einfach sagen? "Ich habe letztens ABC gekauft.. hier ist die Rechnung.. *vorzeig* aber 20 EUR zuviel bezahlt.. nun mal her damit!" - Ich meine.. da könnte ya jeder kommen. Welch dreiste Behauptung. :)
Naja.. hebt es solange auf, wie es euch angemessen erscheint. 14 Tage sind sicher okay. Ggf. nochmal den Chef fragen (der muß für alles den Kopf hinhalten) und wenn der auch nichts dagegen hat, dann geht das in die Kaffeekasse. Fertig aus.