Die bank hat zur geburt ein sparguthaben von 5,00 angeboten,(den Eltern).
Wir als oma u. opa haben den gutschein eingelöst, im Sparbuch vermerkt 5,00.
Das sparbuch lautet auf unserem enkels namen, wir haben das sparbuch im tressor, mit all den unterlagen.
Wir haben über die jahre von 2002 31.10. beträge eingezahlt, haben die eintragungen genau im sparbuch als beweis.
Unser enkel ist 5 jahre, wollten am 2.11.2007 die spardose leeren u. weitere einzahlungen vornehmen, das sparbuch wurde am 3.01.2007 aufgelöst, von wem kann keiner sagen in der bank, vieleicht von seiner mutter, obwohl WIR das sparbuch zur hand haben!
Meine frau ist empört, da sie die einzahlungen für den späteren zweck, man weis noch nicht was er in all den jahren nach der schule mal braucht, (Führerschein extra usw.)
Ist es gebrauch, dass die mutter das sparvermögen ohne das sparbuch abheben kann?
Ist in bank nicht das sparbuch vorzulegen, oder kann eine ixbeliebige person das sparbuch auflösen u. das geld abheben?
Ich würde mich freuen, was so alles schiefgelaufen ist!
Bitte um antworten!
OPA U. OMA