@jenny + mamilinchen+alle anderen..
...habe grade mit meiner KK telefoniert
Kompliziert das Thema,aber ich habs rausgefunden:
Wir schicken ja diesen gelben Schein an die KK. Die schicken daraufhin eine Anforderung einer Entgeltbescheinigung an den Arbeitgeber, damit das Mutterschaftsgeld berechnet werden kann. Sobald der AG diese ausgefüllt hat und an die KK zurückgeschickt hat wird (zumindest bei meiner KK) der Betrag des Mutterschaftsgeldes (sind ja max.13 am Tag) überwiesen. Der Betrag für die 6 Wochen vorher wird in einem Betrag überwiesen. Die KK schickt eine Bescheinigung an uns, dass vom Zeitraum Beginn Mutterschutz bis zum vorraussichtlichen ET Mutterschaftsgeld in Höhe von ... gezahlt wird. Davon muss eine Kopie zum AG, dieser hat daraufhin den Differenzbetrag zum durchschnittlichen Nettogehalt der leztzten 3 Monate zu berrechnen und zu bezahlen. Ich denke mal, dass der AG überweisst, wann auch das Gehalt überwiesen wurde, wenn alle Bescheinigungungen natürlich rechtzeitig da sind.
Nach der Geburt gibt es beim Standesamt zusammen mit der Geburtsurkunde eine Geburtsbescheinigung zum Erhalt von Mutterschaftsgeld. Diese muss im Original an die KK gesendet werden. Daraufhin bezahlt die KK den Betrag für die 8 Wochen nachher, meine wieder in einem Betrag..
Ich denke, dass mit der Bescheinigung über Mutterschaftsgeld müsste sich dann nach der Geburt nochmal wiederholen, damit man den Differenzbetrag von der KK bekommt!? Kopie zum AG, der berechnet Differenzbetrag!? Müsste so sein oder?
Man nicht einfach, aber ich hoffe, das war einigermaßen verständlich + nicht zu kompliziert geschrieben?????
Habt ihr euch die anderen Anträge schon besorgt? Ich ja, fülle ich alles vorher schon aus und dann muss nur noch die Geburtsbescheinigung dran und weg kann der Antrag!
Muss die Tage nochmal da anrufen, wo mein Schatz die Vaterschaft anerkennen kann..wollen wir vor der Geburt machen, damit er mit in der Geburtsurkunde steht!
LG Larissia :fou::fou: