naheed_12367313Die fachliche Qualifikation in Psychiatrie und Justiz und warum man auch bei Fachleuten immer extrem skeptisch sein sollte:
In jedem Forum sollte man ganz skeptisch sein was einem da so an Antworten kredenzt wird und das sogar von sogenannten Fachleuten, die das wirklich beruflich machen.
[http://www.justizfreund.de/beitraege/forumicd10.pdf
Das](http://www.justizfreund.de/beitraege/forumicd10.pdf/\r\n//\r\n/Das) schlimme ist, dass man nur einfach den Code wissen möchte oder das es eben keinen gibt.
Und man weiss schon, das das ganze noch 20 Beiträge so weiter geht und einem ununterbrochen erzählt wird wie richtig alles ist und das niemand beim Staat oder der Gutachter etwas falsch gemacht hat. Und dann kommen ständig auch noch Unterstellungen mit der Erklärung, dass das aufgrunddessen alles richtig ist, die man dann auch noch stundenlang widerlegen darf.
Richterin B. 02.11.2015 (LG-Coburg 3cs123js1067312): “Der Sachverständige B. gelangte unter Zugrundelegung der daraus gewonnenen Erkenntnisse aus psychiatrisch-psychologischer Sicht zu dem Ergebnis, dass beim Angeklagten jedenfalls eine forensisch relevante wahnhafte Störung vorliegt. Diese ergebe sich daraus, dass der Angeklagte in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Schreiben an bundesdeutsche Justizbehörden zum Ausdruck gebracht hat, dass er Justizbehörden allgemein für weitgehend korrupt hält und sich von ihnen ungerecht behandelt fühlt.”
Die beste Antwort ist, dass da mehere ICD-Codes in Frage kommen.
Das könnte da auch stehen:
"...Diese ergebe sich daraus, dass der Angeklagte in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Schreiben an bundesdeutsche Justizbehörden zum Ausdruck gebracht hat, dass man ein mit Warnblinkleuchten und Abblendlicht beleuchtetes Auto nachts besser sehen kann wie ein unbeleuchtetes Auto und er sich dadurch ungerecht behandelt fühlt, dass immer wieder gerichtlich festgestellt wird, dass man ein unbeleuchtetes Auto nachts besser sehen kann.”
Ja, da kommen mehere ICD-Codes in Frage. Die Frage ist aber beim wem?
Das ein mit Abblendlicht und Warnblinkanlage beleuchtetes Auto nachts gar nicht zu sehen ist im Gegensatz zu einen unbeleuchteten Auto hat Richterin B. hochelitär "forensisch wissenschaftlich" festgestellt und vielen solchen Schwachsinn mehr.
Die geistige Krankheit der "Querulanz" kommt auch noch hinzu, weil das Problem darin besteht, dass jeder weiss, dass man nachts ein beleuchtetes Auto besser sehen kann und man daher natürlich alle Beschwerdemöglichkeiten ausschöpft obwohl immer wieder das gleiche mit unterschiedlichen Gründen bei Gericht festgestellt wird.
Dazu wird einem noch erklärt: "...zu Ihren Zuschriften möchte ich Ihnen ganz allgemein mitteilen, dass das Bayerische Staatsministerium der Justiz alle Eingaben und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sorgfältig prüft. Die Justiz ist für die Menschen da. Sicherheit und Gerechtigkeit sind unser Anliegen”.
Und ein von einem Staatsanwalt selbst festgestellter "akuter Verfolgungswahn" kommt dann auch noch hinzu, weil man glaubt, dass sich die Juristenkollegen alle einfach nur kollegial nacheiander abdecken um keine Fehler zugeben zu müssen und weil man das gemütliche sogenannte "Schweinehundprinzip" gegenüber sozial schwachen Menschen anwendet.
https://bloegi.wordpress.com/2010/10/14/das-schweinehund-prinzip-in-der-justiz
Fall Maquardt: Forensiker Mark Benecke fordert Glaubhaftigkeitsgutachten, Justiz geht über Leichen um keine Fehler zugeben zu müssen
Und dann erklärt einem die Richterin B. auch noch, dass einem vorsätzlich das Recht gebeugt wird: "Ihre Eingaben werden entweder nicht bearbeitet oder automatisiert abgewiesen, wie es meine Kollegen auch alle machen."
Gleichzeitig erhält man von der Richterin und einem Staatsanwalt aber erklärt, dass man geistig krank sei, weil man glaubt, dass die genau das machen würden was sie gesagt hat.
Um das zu bestätigen, dass diese nicht das macht was sie gesagt hat, wird dann auch noch ein psycholgischer Sachverständige für über 2000 EUR beauftragt, der demgemäss auch nur eine geistige Krankheit feststellen kann, die es gar nicht gibt.
Dabei erklärt er auch noch, dass der geistig Kranke nicht an einem Verfolgungswahn oder einer Querulanz leidet, sondern nur an der von ihm festgestellten geistigen Krankheit, nämlich das er glaubt, dass folgendes "korruptes" bei Gericht gemacht würde:
Richterin B.: "Ihre Eingaben werden entweder nicht bearbeitet oder automatisiert abgewiesen, wie es meine Kollegen auch alle machen."
Unschuldig verurteilt mit unfassbarer Wirklichkeit bei Gerichten, die in Romanen überzogen wäre, Psychologe Prof. Steller klagt Justiz an, zeit-online, 19.11.2015
Es ist noch kein Hochstapler in dem Bereich aufgrund fachlicher Mängel aufgefallen.
Warum das nicht möglich ist kann man sich somit in etwa vorstellen.
http://blog.justizfreund.de/category/hochstapler