hyong_12159428Also...
Ich glaube, er darf dich nicht kündigen. Wenn du noch in Elternzeit bist, bist du während der gesamten Zeit nicht kündbar! Vorausgesetzt dein AG weiß von der SS. Da du direkt wieder schwanger bist, tritt der Fall ein, dass du nun mal wieder nicht künbar bist. Kündbar bist du erst nach der SS (ich glaube dann nach dem MuSchu).
Stellst du einen Antrag auf Elternzeit, dann bist du bis 8 Wochen vor Elternzeitbeginn (ab Antragstellung) auch nicht kündbar.
Anders ist es, wenn dein Vertrag befristet ist.
Dann kann man nichts machen!
Ich glaube, dass stimmt so weit, wenn noch Fragen bestehn, dann nur her damit!