hestia_12361468Viel Glück mit einem neuen "Q"
Viel Glück wünsche ich aber bitte seit anständig zu Euren Beratern und bezahlt sie auch oder hab ich die AGBs vielleicht falsch gelesen?
16 Vergütung und Rechnungsstellung
1.
Querubin erhält für ihre Leistungen, insbesondere den technischen Betrieb der Online-Plattform, eine Vergütung durch den Berater. Die Höhe der Vergütung wird mit dem Berater bei Zulassung zur Nutzung der Online-Plattform gesonderten geregelt, soweit sie nicht vom Berater selbst festzulegen ist.
2.
Der Berater beauftragt und ermächtigt Querubin, das Entgelt in eigenem Namen gegenüber dem Mitglied geltend zu machen. Hierfür kann Querubin sich auch eines Dritten bedienen. Eine eigene Geltendmachung der Forderung durch den Berater gegenüber dem Mitglied ist grundsätzlich ausgeschlossen, solange Querubin im Rahmen dieses Auftrages die Forderung geltend macht.
Im Falle des Widerrufs des Einzugsauftrages durch den Berater gegenüber Querubin steht Querubin ein Sonderkündigungsrecht zu.
3.
Soweit das Mitglied die ordnungsgemässe Vertragserfüllung in Bezug auf den Berater betreffende Pflichten bestreitet (beispielsweise wegen Nichtübereinstimmung von Inhaltsbeschreibung und tatsächlichem Inhalt), wird Querubin dies dem Berater unverzüglich anzeigen. In diesem Falle gelten die gesetzlichen Gewährleistungansprüche, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Entscheidung des Beraters in Bezug auf das vom Mitglied zu entrichtende Entgelt ist Querubin unverzüglich mitzuteilen, damit Querubin den Vergütungsanspruch ordnungsgemäss geltend machen kann.
4.
Die gemäss dem Beratervertrag durch den Berater zu entrichtende Vergütung wird von Querubin gegen den Zahlungsanspruch des Beraters aufgerechnet.
5.
Auszahlung an den Berater: Das dem Berater zustehende Entgelt bestimmt sich nach den aktuell gültigen Preisen und Vergütungsbedingungen (veröffentlicht etwa unter der Online-Navigation Berater werden der Webseiten von Querubin. Das Entgelt wird einmal pro Monat zur Auszahlung per Banküberweisung gebracht. Fälligkeit tritt innerhalb 7 Tage nach Abrechnung, die dem Berater via E-Mail zum 15. eines jeden Monats übermittelt wird, ein.
6.
Querubin ist zur Aufrechnung gegen alle Ansprüche des Beraters sowie zur Abtretung von Forderungen gegen den Berater berechtigt. Die Abtretung von Forderungen gegen Querubin ist untersagt; Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts können gegenüber Querubin nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erfolgen.
7.
Der Berater (auch aus Österreich oder der Schweiz) muss eine deutsche Kontoverbindung für die Vergütung von Querubin angeben bzw. einrichten.
8.
Sollte Querubin das vom Berater erwirtschaftete Entgelt bereits ausgezahlt haben und sich erst danach herausstellen, dass eine Forderung der Beraters gegenüber einem Mitglied nicht berechtigt oder uneinbringbar ist, so ist Querubin berechtigt, das bereits Geleistete vom Berater zurückzufordern oder bei der nächsten anstehenden Auszahlungen den überzahlten Betrag aufzurechnen.