Wichtiger Artikel:1
Elke Ostbomk-Fischer (Fachhochschule Köln, FB Sozialpädagogik)
"Das Kindeswohl und die Pflicht zum Umgang aus pädagogischer und psychologischer
Perspektive"
Im "Preußischen Allgemeinen Landrecht" von 1794 wird die Gleichheit von Mann und Frau grundgelegt,
..."soweit nicht durch besondere Gesetze Ausnahmen bestimmt werden"(I 24).
Besonders schön und anschaulich illustriert II, 2- 61, was mit dieser Gleichheit gemeint ist: "Wie
lange sie aber dem Kinde die Brust reichen soll, hängt von der Bestimmung des Vaters ab."
Der deutsche Philosoph und Professor Johann Gottlieb Fichte (1762-1814) schuf mit seinem
"Eheentwurf" die wissenschaftliche Legitimation für dieses Gesetzbuch und damit auch für die
gesellschaftliche Praxis(1).
Unser Grundgesetz sichert heute die tatsächliche Gleichheit in Rechten und Pflichten für Frauen
und Männer. Daher können andere Gesetze dies nicht abändern.
Vertrauen wir daher zunächst
1. auf unsere Verfassung und
2. auf eine fortschrittliche Wissenschaft, die ihren Auftrag in unserer Gesellschaft darin
sieht, in verantwortlicher Weise solche Fragen zu lösen, die das gleichberechtigte
Zusammenleben von Frauen, Männern und Kindern begünstigen.
... Sofern nicht die genauere Prüfung der Sachverhalte uns zu anderen Folgerungen veranlasst.
Das Wohl des Kindes
In 1697a heißt es: "Soweit nicht anders bestimmt ist, trifft das Gericht im Verfahren ... diejenige
Entscheidung, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten
sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht".
Der Kindeswohl-Begriff ist ein zentraler Begriff des KindRG. Es handelt sich hierbei um einen unbestimmten
oder auch offenen Rechtsbegriff. Das Kindeswohl ist also eine zwar unkonkrete,
jedoch zentrale Kategorie(2).
Die wesentliche Funktion besteht in der Legitimation von
1. Entscheidungen (z.B. zum Sorge- und Umgangsrecht)
2. Eingriffen (z.B. in Elternrechte)
3. Feststellung von Voraussetzungen für Leistungen, (z.B. Hilfe zur Erziehung nach dem KJHG)
Begriffliche Annäherung aus pädagogisch-psychologischer Sicht
Das Kindeswohl betrifft die gesamte Existenz des Kindes, also die körperlichen, die seelisch-emotionalen
und die geistigen Ebenen. Dazu gehören auch alle Bereiche der Bildung, ethische und
religiöse Orientierung und dies besonders - die jeweiligen sozialen Beziehungen eines Kindes.
Zeitlich-bioqrafische Dimension
Gleichwertig bezieht sich das Kindeswohl auf
a. gegenwärtige
b. vergangene und
c. auf zukünftige Lebenserfahrung und Lebensgestaltung eines individuellen Kindes.
Diese Aufgliederung ist notwendig zu betrachten, weil tendenziell eine verbreitete Neigung besteht,
bei der Einschätzung, "was für ein Kind gut oder nicht gut sei", vorrangig an die vermuteten
Folgen für "sein späteres Leben" zu denken. Wie es dem Kind in seiner derzeitigen Lebenssituation
damit geht und was es aufgrund von vergangenen Erfahrungen noch verträgt oder notwendig
2
braucht, gerät dadurch leicht aus dem Blick: Die Formel dafür lautet: a und b wird nicht beachtet
zugunsten von Vermutungen über c. Dieses Versäumnis hat u.U. schwerwiegende Folgen für das
tatsächliche Wohl eines betroffenen Kindes.
Grundlegende Bedingungen für das Wohl des Kindes
Elementare Voraussetzung ist die Sicherung der Existenz durch Nahrung, Obdach, Kleidung und
notwendige materielle Güter, aber auch medizinische Versorgung sowie der wirksame Schutz vor
Gewalt, sexuellen Übergriffen und vor Bedrohung. Über diese lebens-sichernden Faktoren hinaus
gehört zum Wohl des Kindes Verläßlichkeit, Sicherheit und Geborgenheit und damit auch der
Schutz vor Verlassen-sein, Ausgeliefert-sein, z.B. an Personen, die das Kind ängstigen, schädigen
und seine Persönlichkeitsrechte nicht achten. Für die zukünftige Lebensgestaltung kommt der
bestmöglichen Bildung hohe Bedeutung zu, dies schließt die Förderung von Begabungen und
Neigungen des Kindes ein.
Das Wohl des Kindes im Kontext aktueller Rechtssprechungstendenzen
Es gibt kein abstraktes Kindeswohl. Vielmehr muß sich die Begründung mit dem "Wohl des Kindes"
am tatsächlichen Wohlergehen eines jeden kindlichen Individuums orientieren.
Dies bedeutet:
Situativ: Das gegenwärtige Empfinden von positiven Gefühlen und Erfahrungen sowie Schutz
vor Leid und Schäden
Kompensatorisch: Ausgleich/ Entschädigung für vergangene Entbehrung, Verletzung und Verunsicherung
Präventiv :(lat. vorbeugen, dem Übel zuvorkommen) Dieser Aspekt ist z.B. zentral bei der
latenten Möglichkeit von sexuellen Übergriffen oder anderer Gefährdung durch Schaffen oder
Begünstigen von Gelegenheiten.
Innovativ: Bestmögliche Anregung für die zukünftige Entwicklung der Persönlichkeit.
Leider finden wir auch im reformierten Gesetzestext diese wichtigen Teilbereiche nicht namentlich
aufgeführt. Die einzige Konkretion nennt 1626.3.
"Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen." Die Aussage ist in
der bestehenden Form unzutreffend: Das "Wohl des Kindes" ist in dieser Formulierung ein hypothetisches
Konstrukt, welches sich aus 2 falschen Grundannahmen speist:
1. Die biologische Elternschaft, also die Abstammung, wird mit der sozialen Elternschaft gleichgesetzt.
Dies legt die falsche Interpretation nahe, es wirke "die Stimme des Blutes" ganz von
selbst auf eine heilsame Beziehung ein. Die mythische Formel der Blutsbande ist zwar in der
volkstümlicher Vorstellungswelt sehr verbreitet, als psychologische und soziale Kategorie
eignet sie sich hingegen nicht.
2. Bei der Gesamtpopulation bzw. der überwiegenden Mehrheit der biologischen Väter wird eine
positive Wirkung auf die Persönlichkeit des Kindes angenommen. Beide Grundannahmen stehen
nicht in Übereinstimmung mit der Wirklichkeit in unserer Gesellschaft.
Psychologische Grundlagen
In den entwicklungspsychologischen Überlegungen zum Wohl des Kindes orientiere ich mich am
Menschenbild der Humanistischen Psychologie. Ausgangspunkt ihrer theoretischen Entwicklungskonzepte
ist der Wert und die Würde des Individuums und seine grundlegende Tendenz, sich unter
günstigen Bedingungen zu einem eigenständigen und zugleich sozialen Wesen zu entfalten. Diese
grundlegenden Annahmen gelten in gleicher Weise für Beratung und Therapie wie auch in der Persönlichkeitsentwicklung
des Kindes(3).
3
Als Voraussetzung für konstruktive Entwicklung in diesem Sinne werden drei notwendige und
hinreichende Bedingungen (sog. Kernvariablen) genannt:
Wertschätzung (bei einigen AutorInnen auch als Achtung, Wärme, Sorge bezeichnet.
Kongruenz (Echtheit, authentisches Verhalten der Bezugsperson)
Empathie (Einfühlendes Verstehen)
Die Bezeichnung "Kernvariable" weist darauf hin, daß alle drei Aspekte zum Kern einer förderlichen
Beziehung gehören, in ihrer Ausprägung aber variieren; d.h., sie gelingen uns unterschiedlich gut,
je nach Personen oder Situationen. Der jeweilige Ausprägungsgrad sowie das Maß der Verlässlichkeit
wirken entscheidend auf die Qualität einer Beziehung.
Diese grundlegenden Bedingungen zeigen in wesentlichen Bereichen Übereinstimmung mit dem
Prinzip der "elterlichen Sorge", daher scheint der Ansatz der Humanistischen Psychologie sehr geeignet
den Begriff "Elterliche Sorge" oder "Personensorge" näher auszudifferenzieren (vgl. 1631).
Übertragen auf das Wohl des Kindes bedeutet dies:
Zum Kindeswohl gehört:
Kontinuität im Sinne von Verlässlichkeit
Achtung vor der Würde der kindlichen Persönlichkeit,
Respektierung seines Willens und seines ur-eigenen Urteilsvermögens in Bezug auf sein persönliches
Wohlergehen.
Echte, authentische Beziehungsangebote, kein Verstecken hinter einer Fassade von Prinzipien,
Funktionen und Rechten.
Aktives Bemühen um Verständnis für die derzeitige Situation eines Kindes und seine individuelle
Verarbeitung.
Was heißt dies für das Sorge- und Umgangsrecht?
Hier zeichnen sich in der neuen Gesetzeslage sowie in der aktuellen Tendenz der Rechtsprechung
erhebliche Risiken für das tatsächliche und persönliche Wohl des Kindes ab. Das betrifft mehrere
Aspekte:
1. Die Formulierung einiger Gesetzespassagen sowie die zugrundeliegenden Annahmen.
2. Tendenzen der Rechtssprechungen sowie deren Begründungen und Kommentierungen.
3. Wissenschaftliche und pseudo-wissenschaftliche Publikationsstrategien.
4. Gutachterliche Stellungnahmen und
5. Schulung der Fachkräfte, z.B. in Beratungsstellen und Sozialen Diensten
Auf diesem Wege verkehrt sich in einigen Fällen das vermeintliche Recht des Kindes (das zu
seinem Wohl gestärkt werden sollte), in das bedrohliche Gegenteil: Zu einem "Recht auf das Kind"-
quasi einem Zwangsrecht, welches durchgesetzt werden kann, unabhängig davon,
- ob das Kind dieses Bedürfnis nach Kontakt überhaupt hat,
- ob das Kind diese Person sicher kennt,
- ob das Kind Vertrauen hat und sich geborgen fühlt
- oder ob das ehemals bestehende Vertrauen durch das Verhalten dieser Person erschüttert oder
zerstört wurde,
in einigen extremen Fällen sogar unabhängig davon,
- ob das Kind sich ängstigt,
4
- ob es sich bedroht fühlt oder auch bedroht ist.
In einschlägigen Publikationsorganen sind einige beklemmende Beispiele veröffentlicht, bei denen
das tatsächliche Wohlergehen des Kindes nicht Gegenstand der Entscheidung war und offenkundig
das Persönlichkeitsrecht des Kindes keine Beachtung gefunden hat.
Selbst in Fällen, in denen sexuelle Übergriffe des Kindesvaters offenbar wurden oder der Kindesvater
bereits nachweislich gewalttätig gegenüber der Mutter des Kindes gehandelt hatte, wurde
mit der Formel "Kindeswohl" gerechtfertigt, dass einige Kinder gegen ihren Willen dem Kindesvater
zwangsweise übergeben wurden, damit dieser sein "Recht auf ungestörten (wörtlich!) Umgang"
ausüben kann.(4)
Tatsächlich gestärkt wurde der Anspruch und das Verfügungsrecht der Kindesväter.
In der höchstrichterlichen Begründung wird - zu allem Übermaß- die verzweifelte Mutter, die ihr
Kind ihrem Misshandler ausliefern muss, genötigt, dem Kinde eine positive Einstellung zum Vater
"zu vermitteln". (5) In einigen Fällen wurde Müttern gedroht, ihnen das Sorgerecht zu entziehen,
wenn sie "nicht in der Lage sind, bei ihrem Kind eine positive Vatereinstellung zu erwirken.
Verantwortungslos und ohne jeden Respekt vor der Persönlichkeit des Kindespropagieren sog.
"Experten", nötigenfalls den Widerstand des Kindes zu brechen und ein Kind auch dann dem
Anspruch-Vater zu übergeben, wenn dieses konkrete Kind den Kontakt
1. ausdrücklich ablehnt oder
2. sich verzweifelt wehrt oder
3. sich eingeschüchtert ergibt - was in den Folgen für die innere Sicherheit des Kindes vielleicht
noch schwerer wiegt,
In solchen Fällen wird nicht nur dem Kind willkürlich Leid zugefügt, also, das Kind gegenwärtig
verletzt, sondern es werden auch vergangene Ängste und Verletzungen reaktiviert und das Kind
wird in seiner zukünftigen Lebenssicherheit nachhaltig geschädigt. Dies ist insbesondere dann der
Fall, wenn ein Kind erleben muss, dass seine Mutter es nicht schützt, sondern ausliefert.
Was ist Eltern-teil?
Zum so verstandenen "Wohl des Kindes" gehört nach derzeitiger Rechtsauffassung der Umgang
mit "beiden Elternteilen".
Diese Aussage dient, ohne hinterfragt zu werden, als Argumentation
1. in Entscheidungsbegründungen der Gerichte,
2. In gutachterlichen Stellungnahmen,
3. In Publikationen, z.B. zur Bindungsforschung sowie
4. einer besonders aggressiven Variante, die das sog. "PAS" (Parental Alienation Syndrom d.h.
Eltern-Entfremdungs-Syndrom") propagiert und
5. in den Forderungen militanter Väterorganisationen.
Bei 4 und 5 besteht inhaltlich und personell ein enger Zusammenhang. An der Kampagne zur Verbreitung
dieser Positionen beteiligen sich, ähnlich wie bei der täterfreundlichen Parole vom "Missbrauch
mit dem Missbrauch", auch bestimmte Frauen in vorderster Reihe, die sich damit u.a. ihren
Publikationserfolg sichern. Äußerst aktiv ist z.B. Ursula Kudjoe, deren Name in Verbindung mit der
Väterorganisation ISUV auftaucht. Sie beschimpft Kinder, welche den Kontakt ablehnen, als Komplizen
des "programmierenden Elternteils". Ihre Forderung lautet, ein Kind rigoros aus diesem zu
Hause wegzunehmen und es dem abgelehnten ET zu übergeben. Jedes Kind gäbe dann seine
feindselige Haltung sehr schnell auf...(6)
Das formalistisch-amtsdeutsche Wort vom "Elternteil" löste bei der Reform des KindRG die
bisherigen Worte "Vater" und "Mutter" ab. Es ist in sich schon ein ideologieträchtiger Be5
griff, (ähnlich wie "unvollständige Familie") der suggeriert, daß beide Einzelindividuen nur
der Teil eines notwendigen und real existierenden Ganzen seien. Auch dann, wenn sich so
viele ehemalige Eltern-Paare anders entschieden haben. So kann wenigstens auf der
begrifflichen Ebene das Ideal der "vollständigen Familie" aufrecht gehalten werden. Die
Formel enthält noch weitere, durchaus problematische Aspekte:
Einerseits wird hier die völlig unterschiedliche Wirklichkeit der ausgeübten "Mutterrolle" im Verhältnis
zur real praktizierten "Vaterrolle" unsichtbar gemacht, zum anderen wird mit dem Wort eine
scheinbare Gleichberechtigung ausgedrückt, die schon deshalb nicht vor der Wirklichkeit besteht,
weil die überwältigende Mehrheit der Väter weiterhin nur geringfügig oder gar nicht ihre Verpflichtungen
für die tatsächlich Personensorge verläßlich einlöst.
Die große Zahl der Verfahren bei den Familiengerichten dreht sich ja in der Tat auch ausschließlich
um die Durchsetzung oder Einforderung ihrer Rechte als "Elternteil" z.B. nach der gescheiterten
Familienzeit, keineswegs aber um die Einklage ihrer gesetzlichen Pflichten für die Kinder während
der Familienzeit, in welcher sie sorge- und umgangsberechtigt waren, aber mehrheitlich keinen
Gebrauch davon machten. So kann es geschehen, das u.U. auch solchen Personen Befugnisse
eingeräumt werden, die keine entsprechenden Pflichten erfüllen.
Dies verstößt eklatant gegen das geltende Recht, welches durch 1626 und 1684 beide "Elternteile"
zur persönlichen Sorge und zum Umgang ausdrücklich 1. verpflichtet und 2. berechtigt Die
gesetzliche Pflicht und das Recht sind also a. zusammenwirkend, b. einander bedingend sowie c.
nachgeordnet geregelt: Das Recht leitet sich ab aus der Erfüllung der Pflicht.
In der Praxis zeichnet sich jedoch die Tendenz ab, bei Kindesvätern weitreichende Rechte durchzusetzen
und ihre dazugehörigen Pflichten zu vernachlässigen oder diese sogar den Müttern der
Kinder zusätzlich anzulasten.
Vaterschaft - Verklärung und Wirklichkeit in unserer Gesellschaft
Etwa zeitgleich mit der Reformbestrebung zum neuen Sorge- und Umgangsrecht haben einige
Wissenschaftler die wichtige Rolle der Väter hervorgehoben. Die Realität der Vaterschaft lernen wir
aber nicht in den Laboratorien der Wissenschaftler kennen, sondern in Familien und anderen
Lebensfeldern.
Einige Fakten: Als die Mauer fiel, die Deutschland in zwei Welten geteilt hatte, verschwanden ca.
20 000 Väter, - Zahlväter und Familienväter. Diese "Massenflucht" beschäftigte ganze Behörden,
sie fand aber in den Medien nur kurze Zeit Beachtung. Es handelt sich hierbei nicht ursächlich um
ein spezifisches Begleitphänomen zum Fall der Mauer; vielmehr ist das paternale Fluchtverhalten,
in weniger spektakulären Formen, in der gesamten Gesellschaft zu beobachten und in der Sozialwissenschaft
quantitativ und qualitativ beschrieben:
Bundesweit sind in nahezu jeder Stadt Institutionen damit beauftragt, Kindesväter zu ermitteln.
Aber auch bei Familien-Vätern ist die Wirklichkeit nicht so erfreulich wie das Ideal: In verschiedene
Studien zur Kinderbetreuung wird die Betreuungszeit durch den Vater mit durchschnittlich
zwischen 7 Min. und 30 Min. pro Tag ermittelt.
Die Minutenzahl variiert je nach Auftraggeber und Kontext der Studien, die Tendenzen sind jedoch
übereinstimmend: Danach leisten die Mütter überwiegend die Rund-um-die-Uhr-Betreuung der gemeinsamen
Kinder, und sie organisieren allein (mit aller Vor- und Nachbereitung) die Betreuung
durch andere Personen für die Zeiten, in denen sie durch Berufstätigkeit, Arztbesuche. Sport o.ä.
nicht zur Verfügung stehen. Häufig nehmen Mütter ihre Kinder bei der Erledigung von Aufgaben
und Terminen mit. Dabei zeigt sich statistisch wenig Unterschied zwischen berufstätigen und nichtberufstätigen
Müttern. Diese ergänzenden Betreuungsaufgaben werden überwiegend von Großeltern,
Nachbarinnen, Babysittern u.a. erbracht, der zeitliche Anteil der Vaterbetreuung ist dabei
gering. In den statistischen Daten mitgerechnet sind natürlich auch die engagierten und verlässlichen
Väter. Sie bilden die erfreuliche Ausnahme und bessern die unerfreulichen Statistiken auf.
Die überwiegende Mehrheit zeigt geringfügiges oder gar kein Interesse am Umgang mit ihren Kin6
dern. Über den Inhalt und die Qualität der väterlichen Betreuungsminuten wird in den meisten
Studien nichts ausgesagt.
Hier fehlen qualifizierte Erhebungen, in welchen differenziert wird, z.B. in
1. Verfügbarkeit
2. Interaktion
3. Verantwortung
"Gleichberechtigung von Frauen und Männern - Wirklichkeit und Einstellung in der
Bevölkerung"
Diese Publikation der Bundesregierung von 1996 (BMFSFJ) stellt neure Zahlen vor: Auf die Frage,
wer in erster Linie zuständig sein soll, wenn es um die Erziehung von Kindern geht, die Mutter, der
Vater oder beide gleich, antworten 82 % bei Kleinkindern "beide gleich", (78 % der Männer und
87% der Frauen). Bei Schulkindern sind es sogar 88% (86% M, 89% F).
In einer kleinen Fußnote lesen wir, daß es 1993 nur 71% waren (in "D-Ost" 65%). In der Fragestellung
hatte aber das zentrale Wort damals nicht "Erziehung" gelautet, sondern "Betreuung". Die
Begriffe legen ganz unterschiedliche Funktionen nahe: Erziehung wird assoziiert mit Entscheidungsbefugnissen
und "erzieherischen Maßnahmen".
Betreuung hingegen drückt aus, daß ein umfassender und "treuer" Alltagsbezug mit dem Kind
tatsächlich und verläßlich stattfindet. Die Fußnote enthält leider keine % Angaben zwischen Frauen
und Männern.
Das gesamte Kapitel bezieht sich auch nur auf die Einstellungen in der Bevölkerung, obgleich der
Titel der Studie an erster Stelle Aussagen über die "Wirklichkeit" verspricht
Eine neuere Studie von Okt. 98 wurde in Österreich durchgeführt, Grundlage war die Erhebung
von Daten über die Alltagsrealität von Vater-Kind-Verhältnissen. Als Methode wurden qualitative
Interviews mit Kindern und ihren Vätern (getrennt) durchgeführt und systematisch ausgewertet.
Hinzu kamen soziologische Analysen, u.a. aus der deutschsprachigen Literatur. Die Studie stellt
fest: Die veränderte Einstellung zum Verhältnis von Vätern und Kindern hat keinen wesentlichen
Einfluss auf das Verhalten der Väter bezüglich ihrer geringen Beteiligung bei der Betreuung und
Versorgung von Kindern. Vermehrte Beteiligung besteht derzeit bei Tätigkeiten, die den Vätern
selbst Spaß machen sowie bei Unternehmungen außer Hause. Hierbei ist der Zeitaufwand für
Söhne signifikant (erheblich) höher als für Töchter.(7)
Deutsche Studien: Männer als Gäste-Frauen als Personal.
Nahezu alle repräsentativen Studien weisen nach, was im Alltag leicht zu beobachten ist: In den
Familien gibt es ein deutliches Machtgefälle zugunsten der Väter:
- Sie geben mehr Geld für sich selbst aus,
- vergnügen sich häufiger außerhalb der Familie,
- sie orientieren sich eher an eigenen Bedürfnissen als an denen der Kinder und der Frau,
- sie entziehen sich weitgehend den häuslichen Aufgaben und
- fordern offen die Dienstleistungen der weiblichen Familienmitglieder. Vergl. (8)
Auf diese Weise erhalten viele Mädchen und Jungen ein Rollenvorbild, welches für die Entwicklung
ihrer eigenen Identität nicht förderlich ist im Hinblick auf ein gleichberechtigtes Verhältnis von
Männern und Frauen sowie von Vätern und Kindern.
Die Rolle von Wissenschaft und Forschung
Wo die Wirklichkeit unerfreulich ist, greift manchmal die Wissenschaft ein. Einige Forschungsgruppen
verwenden ihre gesamte wissenschaftliche Aufmerksamkeit sowie hohe Forschungsgelder für
7
die umfangreich publizierten Beweise, dass Väter für eine gesunde Entwicklung der Kinder nicht
nur wichtig, sondern sogar unersetzlich seien. Der implizite Angriff auf "Alleinerziehende" wird oft
noch durch Beispiele von "typischen Fehlentwicklungen" untermalt. Keine Beachtung findet dagegen
die Tatsache, dass ganze Generationen von Kriegskindern ohne Väter auskommen mussten.
Diese Generation hat z.B. in Deutschland die Abkehr von Faschismus und Krieg geleistet, ganz im
Gegensatz zu ihrer Elterngeneration mit ihrer ungebrochenen Autorität der Väter. Diese
angenommene, förderliche Präsens von Vätern steht zudem historisch sowie weltweit für die
große Mehrheit aller Kinder nicht zur Verfügung.
Bei einigen Wissenschaftlern ist festzustellen, dass sich die eigenen Interpretationen ihrer Ergebnisse
sowie die Formulierung der Schlussfolgerungen keineswegs darauf richten, Forderungen an
die Väter dieser Welt zu konkretisieren, endlich mehr Verantwortung und Verlässlichkeit innerhalb
ihrer Familienzeit einzubringen, um damit ihren wertvollen und unersetzlichen Beitrag für ein allseits
gedeihliches Zusammenleben zu leisten. Vielmehr scheinen die vielfach publizierten Erkenntnisse
dieser Forschung geeignet, die Forderungen von Vätern, für ein umfassendes Recht auf das
Kind nach einer missglückten Familienzeit zu unterstützen, berechtigte Vorwürfe zu entkräften und
Fehlverhalten zu entschuldigen.
Exemplarisch verweise ich hier auf einen Teilbereich der Entwicklungspsychologie, der sich zeitgleich
zur Reform des Kindschaftsrechts aktiv mit Beiträgen aus der "Bindungsforschung" artikuliert
und in den wesentlichen Aussagen die positive Bedeutung des Vaters hervorhebt.(9)
Wissenschaft wird von Menschen gemacht, sie unterliegt daher auch allen Schwächen, die bei
Menschen vorkommen. Bei der Kritischen Würdigung von Wissenschaft und Forschung können wir,
mit leichter Abwandlung, die "6 journalistischen W-Fragen" anwenden, um Intentionen und
Praxisrelevanz von Fragestellung, Methoden und Ergebnissen einzuschätzen:
Wer- Was- Wie und Wo- Wen- Wessen- Wem?
- WER untersucht WAS: Biografie und Interessenlage der Forscher bzgl. der Auswahl
der Inhalte und Themen. Welche Fragen werden (nicht) gestellt?
- WIE oder WO: Methoden und Rahmenbedingungen.
- WEN: Entspricht Auswahl und Anzahl der Versuchspersonen einem repräsentativen
Querschnitt?
- In WESSEN Auftrag: Wer bezahlt und/oder wer beurteilt die Studie? und -
- dies vor allem, - WEM nützen die Ergebnisse?
Im genannten Beispiel muss die Antwort lauten:
Die Ergebnisse bedienen die Forderungen militanter Väterorganisationen. Diese haben sich, gerade
im Vorfeld der Reform, massiv organisiert und artikuliert. Sie waren gleichfalls wortführend in der
Kampagne "Missbrauch mit dem Missbrauch", in welcher die Opfer und ihre Helferlnnen diffamiert
und die Täter ermutigt werden. Unterstützt wurden sie dabei von einer bestimmten Gruppe von
psychologischen Gutachtern, Strafverteidigern für einschlägige Beschuldigungen sowie von einigen
Vertretern aus der Sozialwissenschaft, deren wissenschaftliche Lehrmeinung sich auch weite Kreise
der pädosexuellen Szene zunutze machen.(10) Militante Väterorganisationen annoncieren sich heute
weltweit über Internet.
Zentrale Inhalte sind dabei:
1. Klagen über ungerechte Beschuldigung oder Inhaftierung wegen sexueller Übergriffe an
Kindern,
2. Forderungen nach Ungehindern Zugang zu ihren Kindern, verknüpft mit Schuldzuweisungen
an Mütter und
3. "Gute Nachrichten" aus Wissenschaft und Forschung. Gute Nachrichten sind z.B. Theorien,
dass Erinnerungen an sexuelle Gewalt durch Suggestion der Therapeutin entstehen; dass
8
sexuelle Handlungen von Erwachsenen mit Kindern nicht unbedingt schädlich seien oder,
aktuell ganz begierig aufgegriffen, die These, dass Kinder, die den Kontakt mit ihrem Vater
verweigern, dabei nicht auf eigene Erfahrungen reagieren, sondern von ihrer Mutter einer
Hirnwäsche unterzogen wurden. Dieses sog. "PAS," ist eine äußerst aggressive Variante im
Kampf von beschuldigten und abgelehnten Vätern.
Der Beitrag der Bindungsforschung zum Wohl des Kindes
Die wichtigsten Themen dieses Sachgebietes waren bislang, in Bezug
auf Mütter:
Schäden durch frühkindliche Mutterentbehrung und Schäden durch Berufstätigkeit von Müttern.
auf Väter:
Nutzen für die psychosoziale und körperliche Entwicklung und Nutzen der Vater-Kind-Bindung.
Eine förderliche Vater-Kind-Bindung entsteht nach Ansicht der Forscher
1. ganz unabhängig von Umfang und Kontinuität des Kind-Vater-Kontaktes, sie ist
2. in jedem Falle gleichwertig mit der Bindung an die Mutter, welche das Kind aufzieht und sie ist
3. unabhängig von der Qualität des Umgangs.
Ein Verlust der Vaterbindung bedeute daher, wie die Forscher immer wieder betonen, eine schwere
Schädigung für die seelische, geistige und körperliche Entwicklung. Die Verknüpfung dieser
zweckdienlichen Aussagen führt uns ohne Umwege zu den Forderungen besagter Vätergruppen,
und sie werden ergänzt durch die Theorie der PAS-Hirnwäsche. für den Fall, dass ein Kind offen
zeigt, dass es diese "Bindung" nicht spürt oder dass es den Kontakt mit dem umgangsberechtigten
Vater nicht verträgt.
Zweckdienliche Falsch-Aussagen sind:
- Väter sind mehrheitlich am Kontakt mit ihren Kindern interessiert
- Wenn sie sich aus dem Kontakt zurückziehen, geschieht das aus Güte und Rücksichtnahme
- Väter sind für die gesunde Entwicklung von Jungen und Mädchen unverzichtbar, weil
Kinder eine weibliche und eine männliche Bezugsperson brauchen. ( Ein Frontalangriff
gegen "Alleinerziehende" und homosexuelle Paare.)
- Alle Väter bieten ein geeignetes männliches Identifikationsmodell.
- Ihr Umgang ist für das Kind förderlich;
- . ..er ist als "herausfordernd-feinfühlig" zu beschreiben.
- Das Wohl der Mutter ist unbedeutend für das Wohl des Kindes.
- Alleinerziehen ist eine psychosoziale Defizitlage
- Die Bindung eines Kindes an den Vater ist gleichwertig mit der Bindung an die Mutter,
- unbedeutend ist dabei die Leistung für das Kind, z.B. ob der konkrete Vater für das Kind
Sorge, Sorgfalt und Verlässlichkeit anbietet.
- Eine Ablehnung des Vaters durch das Kind ist von der Mutter suggeriert; sie ist
pathologisch und irrational,
- insbesondere sagt diese Ablehnung nichts über das bisherige Beziehungsverhalten des
abgelehnten Vaters aus.
In zentralen Aspekten gehen die Wissenschaftler von nicht zutreffenden Annahmen aus, welche
abschließend wieder als Beweise für die Richtigkeit ihrer Ergebnisse angeführt werden. In der
Fachwelt heißt diese Methode Zirkelschluss. Das Schema ist ungefähr so:
a. Kind braucht Vater (positive Normalität)
9
b. Kind oder Mutter bzw. K und M lehnen Vater ab. ( Störung)
c. Es entsteht eine Fehlentwicklung, (Diagnose) denn:
a. Kind braucht Vater. (Beweis)
Erkenntnis: Die Ablehnung des Kindes (und/oder seiner Mutter) beruht nicht auf vorherigem oder
gegenwärtigem Verhalten des Vaters, denn der positive Wert der Vater-Kind-Bindung ist unabhängig
von der Art und der Qualität seines Umgangs mit dem Kind (Zirkel- Zirkelschluss).
Forderungen an eine Forschung zum Wohl des Kindes:
1. Abkehr vom Untersuchungsgegenstand "Bindung"
"Bindung" umschreibt nur eine Seite von menschlichen Beziehungen. Bindungen können positiv
oder negativ sein. Die Intensität und Tragfähigkeit sowie ihre Dauerhaftigkeit ist unterschiedlich
ausgeprägt. Menschen entwickeln Bindungen zu Personen, Gemeinschaften, Orten, Traditionen
und Idealen.
Bindungen bestehen auch an Sekten, Musikgruppen und Stars, an Despoten, Könige und Heeresführer-
sie können bis zur Aufgabe der eigenen Selbstachtung führen und Menschen dazu treiben,
ihr Leben zu opfern. Bindungen sind einseitig; sie können zeitweise oder dauerhaft das gesamte
Leben eines Menschen bestimmen, auch dann, wenn sie nicht beantwortet werden.
2. Hinwendung zur zwischenmenschlichen Beziehung
Beziehung ist wechselseitig. Sie entsteht durch Begegnung und Austausch und nährt sich von gemeinsamen
Erfahrungen. Beziehung lebt von Annahme und Beantwortung gegenseitiger Beziehungsangebote.
Beziehungen entstehen auch bei nahen Verwandten nicht von allein, sondern durch
intensive Kommunikation und Interaktion. (Austausch von Mitteilungen und Handlungen.) Auch
gewachsene Beziehungen bedürfen der Pflege. Sie sind verletzlich und können zerbrechen, auch
und gerade dann, wen sie einmal eine besondere Bedeutung hatten.
Beziehung ist nicht einklagbar, denn wenn sie eingefordert werden muss, ist sie nicht das, was die
Beteiligten sich erhoffen.
Es besteht kein Bedarf, die Vater-Kind-Beziehung zu erforschen. Eine solche "Väterforschung" ist
dann glaubwürdig,
1. wenn sie offensiv für eine Väter-Verantwortung eintritt sowie
2. für eine Lebensorientierung am Kind und seinen Bedürfnissen
3. wenn sie offensiv und wirksam eintritt gegen Männergewalt und gegen sexuelle Übergriffe
4. wenn sie einen angemessenen Beitrag leistet, um Dominanzverhalten und Privilegien von
Männern in ihren Familien abzubauen.
Eine in dieser Weise glaubwürdige Beziehungsforschung versteht ihren gesellschaftlichen Auftrag
in der Förderung eines gleichberechtigten Zusammenlebens von Männern und Frauen mit ihren
Kindern.
Perspektiven für das Wohl des Kindes
Das Wohl des Kindes soll zum Abschluss meiner Überlegungen wieder in den Mittelpunkt rücken.
Als Folgerung schlage ich vor, eine kindeswohl-gerechte Änderung in der Formulierung von
1626.3 vorzunehmen:
..."der Umgang mit beiden Elternteilen"
füge ein: Nachfolgende Korrektur und Ergänzung.
Die Neuformulierung von 1626.3 lautet dann:
10
Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Erhalt seiner vertrauten Umgebung sowie der
Kontakt und Umgang mit dem Personen, mit denen das Kind auch bisher eine vertraute,
vertrauenswürdige und wechselseitige Beziehung hatte.
Vorrangig für die Auswahl dieser Personen ist die Neigung und Willensäußerung des Kindes und
seiner sorgeberechtigten Bezugsperson. Sorgeberechtigte Bezugspersonen können die Mutter, der
Vater oder beide Eltern sein, in gegebenen Fällen auch andere Personen, welche die Bereitschaft
und die Eignung haben, diese Aufgabe wahrzunehmen.
Entscheidend für die Auswahl der Personen ist in der Regel, wer vor der Trennung oder Scheidung
die überwiegende oder ausschließliche Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung des Kindes verantwortlich
übernommen hat.
Klausel: kein Kind darf gegen seinen Willen, z. B. durch Nötigung, Drohungen, List oder
Gewaltanwendung zum Umgang gezwungen werden.
Anmerkungen und Literatur:
1. Fichte, J. Gottlieb, Werke Bd. Ill. Benin 71. Weitere Hinweise in: Ostbomk-Fischer. Pädagogik
oder Fernagogik- zur Rolle der Philosophen und großen Pädagogen in der heutigen
Sozialisation von Mädchen. FHS-Skipt Köln 90
2. Vergl. J. M. Fegert, G. J. Suess. in: Familie - Partnerschaft -Recht 3199 S. 157ff
3. Vergl. Carl Rogers, Eine Theorie der Psychotherapie, der Persönlichkeit und der
zwischenmenschlichen Beziehungen. Köln 1987
4. H. Reinecke, Rechtssprechungstendenzen zum neuen Umgangsrecht. FPR 4/99
5. ders. ebd. Hier empfiehlt sich, die Urteilsbegründungen der Gerichte sowie die Tendenz der
Kommentare des Autors zu studieren.
6. Weidenbach, Julia, 1. Dein Papa ist ganz böse 2. Kinder wollen Kontakt mit beiden Eltern in:
Psychologie heute, 212000
7. Novy, Katharina, Adam Georg, Von Spielgefährten, Arbeitstieren und anderen Vätern, Wien 96
8. Tillmann, K. Jürgen, (Hrsg.) Jugend weiblich, Jugend männlich. Opladen 92
9. Vergl. Suess, Seheurer-Englisch, Grossmann, Das geteilte Kind- Anmerkungen zum
gemeinsamen Sorgerecht aus Sicht der Bindungstheorie und - Forschung: FPR 3/99
Vergl. hierzu auch Untersuchungen von Grossmann und Sprangler, sog. Bielefelder
Längsschnittstudie, 197692, mit 49 Mutter-Vater-Kind-Familien, (zum Schluß 44 ) und die
Regensburger LSt., mit 56145 Familien. Verwendung finden die interpretierten Ergebnisse in
Veröffentlichungen und Vorträgen, z.B. von Zimmermann, Grossmann, beide Uni Regensburg
sowie Suess und Seheurer-Englisch, beide aus Erziehungsberatungsstellen.
10. Einen Überblick der Gruppen, Personen und Netzwerke gibt die Schrift: Zur Kampagne
"Missbrauch mit dem Mißbrauch". Klytämnestra, Bismarckstr. 40, 50672 Köln
Anschrift der Autorin: Elke Ostbomk-Fischer, Fachhochschule Köln FB Sozialpädagogik,
Mainzerstr.5, 50678 Köln