lovisa_11908900@julchen
Ich frage mich woher du die Frechheit und Boshaftigkeit nimmst, ihr solche Vorwürfe zu machen.
Sie ist in einer versch**** Situation, und kann das Kind nicht bekommen. Der Grund geht uns überhaupt nichts an.
Ich als juristin möchte hier mal etwas klarstellen:
Menschenrechte, so auch das Recht auf Leben, ist ein höchstpersönliches Rechtsgut, durch den Staat zu schützen, und hat ein Mensch kraft seines Menschseins (herrschende Lehre und Reschtssprechung:)ab dem Zeitpunkt der Geburt, d.h. beim Einsetzen der Geburtswehen. Frühestens aber beim Heraustreten aus dem mütterlichen Körper per Kaiserschnitt.
Mörd: für Mord braucht es
1. Vorsatz= Willen und Wissen, einen bestimmten MENSCHEN (siehe oben) umzubringen
2. Tatvorgang: Mord unterscheidet sich von Totschlag/ Tötung durch 2 Dinge:
- Tatmotiv: Tat wird aus niedrige Beweggründe, d.h. um eine andere, strafbare Handlung zu vertuschen, oder aus Eifersucht, Geldgier oder sonstigen niedrigen Motiven ausgeführt, oder
-Tathandlung: besonders grausam und verwerflich.
Bsp: A lauert im Dunkeln auf B auf. A folgt B, dringt in ihre Wohnung ein, fesselt sie dort, vergeht sich dort mehrmals und auf schlimmste Weise an ihr, foltert sie mit Messer, und anderen scharfen Gegenständen, bis der Tot eintritt.
Zusammenfassend gesagt: Tötung oder Mord ist erst dann erfüllt,wenn man einen anderen MENSCHEN tötet. Ein Embryo ist KEIN Mensch, also kann man ihn weder töten noch ermorden.
Das, für alle, die juristische rechtliche Fakten mit ihren moralischen Vorstellungen verwechseln.
Gruss
Sarah