sabina_12133925Achje..
Das klingt natürlich wirklich alles verwirrend.
Also hier nochmal die gesichterten Informationen:
Die bisherige Dauer der Schwangerschaft lässt sich nur mittels Ultraschall feststellen. Dabei wird die Größe/Entwicklung des Embryos/Fötus beguckt und daraus geschlossen, wie alt er ist und die Schwangerschaftswoche bestimmt.
Die Schwangerschaftswoche (SSW.) wie sie in der Gynäkologie benutzt wird, wie sie z.B. auch im Befund eingetragen wird, ist immer 2 Wochen länger als die tatsächliche Schwangerschaft. Das kannst Du auf allen Gyn-Seiten oder Schwangerschafts- und Empfängnisseiten zur Berechnung der SSW. nachlesen.
Hier nochmal der 218:
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218 Schwangerschaftsabbruch
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
218a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
(1) Der Tatbestand des 218 ist nicht verwirklicht, wenn
die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen,
der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und
seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.
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Wie Du siehst, bezieht sich die Regelung auf 12 Wochen nach *Empfängnis* -> 14.SSW
Diese ganze "Strafbarkeitsgeschichte" bezieht sich im übrigen mehr auf den Arzt, als auf die Schwangere, vor allem, um Frauen vor Kurpfuschern oder erzwungenen Abbrüchen zu schützen.
Wenn aber der Abbruch verlangt ist und es ein zugelassener Arzt durchführt, spielt das keine Rolle; wenn der Schein da ist, ist der Strafbestand sowieso nicht erfüllt.
Mit montags passt es ja auch von der Wartefrist her.
Was vielleicht sein kann, dass dieser spezielle Arzt aus technischen Gründen nur frühe Abbrüche in seiner Praxis macht. Ein Abbruch in der 11. oder 12. Woche ist halt medizinisch aufwändiger, als einer in der 5.
Aber das wirst Du ja bei Deinem Termin klären.
Auch solltest Du bei dem Vorgespräch Dinge zum Ablauf klären. Z.B. ob Du das Ultraschallbild sehen möchtest, oder nicht.
Dann werdet ihr auch besprechen, ob es für Dich besser ist, es unter Vollnarkose oder örtlicher Betäubung zu machen.
Ich wünsche Dir in Deiner krisenhaften Situation viele Menschen, die Dich verstehen und Dich unterstützen.
Und: Du bist nicht allein! So viele Frauen teilen Dein Schicksal einer ungewollten Schwangerschaft. Leider trauen sich die wenigsten, offen darüber zu sprechen.
R.