Da bist Du auf dem Gebiet de Medizinrechts..
und bei dem kenne ich mich jetzt nicht so genau aus.
Aber soviel weiss ich: die Unterschrift unter der Information, dass es ein Risiko gibt, entbindet den Arzt nicht von jeglicher Verantwortung.
Es bleibt im fall des falles immer zu überprüfen, ob es sich um einen nicht vermeidbaren/zumutbaren Fehler handelte oder ob der Arzt fahrlässig praktizierte. Die Patientenrechte sind gar nicht so gering. Somit ist sicher gestellt, dass ein Arzt möglichst bedacht und aufmerksam arbeitet.
Manche Städte haben von den Krankenkassen eingerichtete Rechtsberatungsstellen für Patienten. Die beschäftigen sich mit genau diesen Fällen.
Und nicht selten wird dann auch mal einem Arzt die Approbation entzogen. Das Ärztehandwerk unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Das wär' ja auch zu einfach, wenn sich ein Arzt mit einem Wisch der Verantwortung entziehen könnte...
R.