Wat is denn hier los???
Hab die Frage auch ganz neutral verstanden, auf die man wertungsfrei antworten kann, oder? ;-)
Hab mal gelesen, daß Blastos grundsätzlich nicht eingefroren werden. Das Wort "grundsätzlich" deutet aber schon auf mögliche Ausnahmen hin.
Es ist ja in D wegen ESG nur gestattet, ab Vorkernstadium 3 EZ weiter zu kultivieren, die restlichen befruchteten müssen eingefroren oder verworfen werden.
Wenn nun aber in der Zeit zwischen PU und TF bei der Patientin eine stärkere Überstimu eingetreten ist, (die sich ja bei einer möglicherweise eintretenden SS verschlimmern würde) darf man, auch in D, die Blastos einfrieren und später verwenden.
Oder aber es haben sich aus den 3en (was selten genug vorkommt) 3 super-expandierende, 1a Blastos entwickelt, ist es auch gestattet, 1 oder 2 davon einzufrieren, um einer Mehrlings-SS vorzubeugen, die ja bei verantwortungsvollen Repro-Medizinern als Kunstfehler gilt (auch wenn natürlich viele von uns das anders sehen.....).
Über die Auftaurate weiß ich nix, aber soweit zum Recht und daß das alles für die Gesundheit der Patientin ausgerichtet ist, finde ich auch richtig gu!!!!
Ist ja nicht immer so, siehe PID, wen kümmert da die (seelische) Gesundheit der Frauen.....