Rechtliche Grundlagen
Für den Gang ins Ausland gibt es sicherlich im Wesentlichen 2 Gründe, die niedrigeren Preise und die rechtliche Möglichkeit, sich alle Embryonen zu Blastozysten entwickeln zu lassen und dann hieraus auszuwählen. In Deutschland dürfen zwar Blastozysten gezüchtet werden, die dann aber auch alle eingesetzt werden müssen. Sich erst einmal alle entwickeln zu lassen, ist nicht erlaubt. Zwar kann der Rest kryokonserviert werden, aber die Prozedur ist so traumatisch, daß hierdurch etwa 40 % degenerieren.
An beiden Gründen zu arbeiten, wäre in Deutschland sicherlich wünschenswert.
Eines Trauscheines bedarf es weder in Deutschland, noch im Auland, selbst Krankenversicherungen zahlen mittlerweile häufig bei gefestigten Lebensgemeinschaft, wenn auch meist nur nach anwaltlicher Korrespondenz.
Entgegen der allgemeinen Meinung ist es in Deutschland keineswegs verboten, lesbische oder alleinstehende Frauen zu inseminieren/künstlich zu befruchten. Homosexuellen Paaren ist es erlaubt zu adoptieren. Nur praktisch findet sich kaum ein Arzt/Vermittlungsagentur, der/die bereit ist, das moralisch mitzutragen. Hier bedarf es keiner Gesetzesänderung, sondern eine Änderung in den Köpfen der Menschen, sprich, eine gesellschaftliche Entwicklung, das Gesetz ist schon ok.
Eine Leihmutterschaft finde ich nicht vertretbar, weil durch SS und Geburt sowohl beim Kind wie auch der Mutter Bindungen entstehen, das geben schon die Hormone vor. Aber das mag man auch anders sehen, in Amerika scheint es zu funktionieren.