War gestern bei meiner Rechtsanwältin und habe ihr das Band vorgespielt.
Es ist gerichtsverwertbar, da ich um die Erlaubniss gefragt hatte ob ich das Gespräch mitschneiden dürfte.
Was ich nicht wusste, das es auch als Beweis gegeolten hätte ohne Erlaubnis, da es sich um eine kostenpflichige Beratung gehandelt hat.
Meine RA. sagt das die Beraterin voll haftbar ist für den Schaden der mir enstanden ist.
Heute habe ich mit der Line Gesprochen, ich bekomme mein Geld für die Beratung zurück und für meinen Schaden in Höhe von ca. 80 werden ssie auch aufkommen.
Geld kassieren und dann sagen, schön doof geht nicht mehr