Nein
der reicht nicht.
Die wollen wirklich JEDE noch so blöde Bescheinigung haben. Macht aber nichts, wenn du den Elterngeldantrag 2 Wochen später abschickst, wird ja nachgezahlt.
Ich brauch jetzt z.B. eine Bescheinigung, wann ich welche Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht habe. Mein 2. Kind kommt während der Elternzeit fürs 1. Kind. Da dachte ich "prima, hängst die zweite Elternzeit hintendran" GEHT NICHT! Nein, warum einfach, wenn mans auch kompliziert machen kann? Ich muß also beantragen, daß die Elternzeit für Kind 1 unterbrochen wird ab Geburtstag des 2. Kindes, dann für Kind 2 meine 3 Jahre nehmen und dann im Anschluß daran die restliche Elternzeit für Kind 1 wieder beantragen. Das wollen die dann wiederum vom Arbeitgeber bestätigt haben, damit ich Elterngeld bekomme :FOU:
Alles klar? *LOL* Behördendschungel, sag ich da nur.
Die letzten Tage vor der Geburt verbringt man eigentlich nur noch damit, Formulare auszufüllen....
LG Zimt