an0N_1225359099zGewerbeschein
naja ich hatte schon zweimal unnötig einen Gewerbeschein beantragt, was ja in der Tat kein Problem ist... ihn dann aber auf Anraten meines Steuerberaters immer wieder abgemeldet, weils erstens für meine Art Tätigkeit nicht nötig und zweitens für mich ja eine doppelte Steuerbelastung bedeuten würde... Gewerbeschein bedeutet ja schlußendlich auch die Veranlagung zur Gewerbesteuer der Gemeinden und je nach Hebesatz der jeweiligen Gemeinde kann das ganz schön ins Geld gehen, auch wenn man die bezahlte Gewerbesteuer als Betriebsausgabe wieder geltend machen kann.
Aber wenn man sie sparen kann, weil man den Gewerbeschein nicht für alle Berufe braucht, ist doch besser.....
Es reicht in den meisten Fällen auch aus, einen Betriebseröffnungsbogen beim Finanzamt auszufüllen, eine Ek-ST-Nr. zu bekommen und eine UST-ID-Nr. ist auch kein Problem, wenn man über die Kleinunternehmergrenze rutscht. Nur das Arbeitsamt, wenn man Gründungszuschuss beantragt, die bestehen auf einem Gewerbeschein.... Das Finanzamt kann man auch selbst von seinen Selbständigkeitsplänen unterrichten und bekommt dann auch die nötigen Formulare von denen zugesandt.
noname