Ach ja...
http://www.123recht.net/article.asp?a=14274&ccheck=1
Falsche Angaben vor der Polizei oder Gericht ziehen unangenehme Folgeverfahren nach sich. Die Betroffenen stehen vor der Frage, wie sie sich nun verhalten sollen. Dieser Artikel gibt Betroffenen Hinweise, welche Strafen drohen und was der Betroffene, der dem Vorwurf, falsche Angaben gemacht zu haben, ausgesetzt ist, sinnvoller Weise tun kann. Da die Bestrafung sich ganz nachhaltig danach richtet, ob falsche Angaben vor der Polizei oder vor Gericht gemacht worden sind, wird hier differenziert zwischen Falschaussage vor der Polizei (nachfolgend 1) und Falschaussage vor Gericht (nachfolgend 2).
1.
Falschaussage vor der Polizei
Falschaussagen vor der Polizei werden aus unterschiedlichen Motiven begangen. Werden falsche Angaben gemacht, um die Bestrafung einer anderen Person zu verhindern, liegt Strafvereitelung vor. Werden Angaben gemacht, um eine unschuldige Person zu verdächtigen, liegt falsche Verdächtigung vor. Strafvereitelung und falsche Verdächtigung drohen dasselbe Strafmaß an: bis zu fünf Jahren Gefängnis oder Geldstrafe.