Wie jetzt?
Was meinst Du mit: "von seinen Einnahmen ..."?
Die Berechnung des Elterngeldes erfolgt aus Deinem Verdienst !
Ich glaube es zählt aber nicht nur die letzte Gehaltsabrechnung, sondern schon die der letzten Monate - obs nun 12, 6 oder 24 sind, weiß ich nicht.
Nachlesen kannst Du bestimmt aber alles hier:
http://www.bmfsfj.de/
Wegen dem Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld: Das ist eigentlich eine freiwillige Leistung, von Deinem Arbeitgeber. Bist Du bei einer großen Firma angestellt bzw ist das mit dem UG im Tarifvertrag geregelt. Dann hast Du sicher gute Chanchen, ich denke bei einer kleinen Firma eher nicht.
Gruss, Ivy