judie_12668988Huhu
Sorry, dass ich erst jetzt wieder mal reinschaue, bin so selten in dem Rechte-Forum.
Also, wenn ihr nach der Geburt eurer Kinder heiratet, dann fallen die Geburtsnamen (evtl dein Name) für die Kinder komplett weg, und sie leben dann mit dem Namen, den ihr nach der Eheschließung annehmt. Also, wenn du Maier heißt und deine Kinder vor der Eheschließung Maier nennen willst und ihr heiratet dann einen Müller, werden sie auch zu Müller (wenn es der leibl. Vater ist), und automat. zu geborenen Müller - der Name Maier existiert dann gar nicht mehr für sie - so, als hätte er nie existiert.
Diese ganze Rennerei hab ich jetzt :( Meine Tochter hatte meinen Mädchennamen vor der Hochzeit. Dann heiratete ich den leibl. Vater und wir bekamen (leider) seinen namen. Ich konnte nach dem Tod sofort wieder ohne Probleme meinen Mädchennamen annehmen. Aber bei meiner Tochter gab es Probleme - obwohl sie eine geborene XXX war (also, mein Mädchenname), war sie nach der Hochzeit automat. eine Geborene YYY (der Name des Vaters) - und jetzt geht die rennerei eben los :(
Also, überlegts euch gut ;)