Sehr kurzfristig !
Hallo Ann,
es ist so (hab ich auch gemacht), dass man, wenn man 2 Jahre Erziehungsurlaub einreicht, auch das 3 Jahr noch in Anspruch nehmen kann. Der Arbeitgeber hat dann nicht mitzureden, es ist allein die Entscheidung der Mutter.
Das geht auch nur bei 2 Jahren. Wenn man 1 Jahr einreicht und dann verlängern will, benötigt man die Zustimmung.
Bei Dir ist ganz schön kurzfristig. Ich weiß nicht mehr, wie die Frist ist, aber auf jeden Fall ein paar Monate. Du hättest also schon Bescheid geben müssen (schriftlich), denn Dein Arbeitgeber rechnet ja nun fest mit Dir.
Genau nachlesen kannst Du die Gesetze dazu auf der Website des Bundesamtes für Familie, google einfach mal danach, dann findest Du die Adresse. Dort wird man genauestens informiert.
Wie siehts denn aus mit der Betreuung für Dein Kind? Sicher hast Du gar keine, oder? Wie willst Du das jetzt machen? Wende Dich doch an einen Anwalt oder eine Rechtsberatung. Es geht schließlich um ein ganzes Jahr, das Du mit Deinem Kind verbringen willst / kannst.
Gruss, Ivy