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Aufgrund der Änderung des Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetzes vom 14.04.2009 (siehe Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 2009, 95 - Art. 14) wurden die Einkommensgrenzen für Geburten ab dem 01.04.2008 angehoben.
Die Einkommensgrenzen für das Familieneinkommen erhöhen sich damit
* für (Ehe)Partner bzw. Lebenspartner von 16.500 Euro auf 25.000 Euro
* für Alleinerziehende von 13.500 Euro auf 22.000 Euro
Dadurch ergibt sich oder erhöht sich für viele Eltern der Anspruch auf Landeserziehungsgeld.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag erst ab Beginn des neunten Lebensmonat Ihres Kindes gestellt werden kann. Selbstverständlich können Sie dazu die vorliegenden Antragsformulare verwenden oder die entsprechende Online-Funktion mit gezielten und verkürzten Fragestellungen nutzen. Weitere Einzelheiten finden Sie gleich im Anschluss.
Das Bruttogehalt
Landeserziehungsgeld wird im Anschluss an den Elterngeldbezug gewährt, für das erste Kind für sechs Monate und für jedes weitere Kind für zwölf Monate, längstens jedoch bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes. Der Antrag kann frühestens ab dem neunten Lebensmonat des Kindes gestellt werden.