Hallo!
Ich gehe ab Juli wieder arbeiten. Geplant ist, dass ich zwölf Monate Gehalt bekomme, um dann wieder schön neu das Elterngeld zu erhalten. Wir hatten eigentlich vor, ab Juli dann die Steuerklassen 4/4 zu wählen. Es gibt doch die Aussage, dass die, wenn man extra die Steuerklasse 3 wählt, um höheres Elterngeld zu erhalten, einem das höhere Elterngeld sozusagen "verweigern" können. Ach, mir fehlen gerade die richtigen Worte... Ist das immer noch so, oder hat sich da was geändert? Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine. Denn, wenn das nicht mehr so ist, wäre es eine Überlegung wert, dass ich die Steuerklasse 3 nehme. Ich verdiene eh mehr als mein Mann und vielleicht kann man es dann auch damit begründen, dass ich halt die Hauptverdienerin bin...???
Und noch eine Frage: kann man die Steuerklasse im voraus wechseln? Das heißt, kann ich jetzt schon die Steuerkarte ändern lassen, wenn die Änderung ab 01.07. gelten soll?
Vielen Dank von der verwirrten
Sabbel :FOU: