So weit ich weiß
wird ein ladendiebstahl trotz dieser "fangprämie, bearbeitungsgebühr" oder wie man das noch so nennt, was du vor ort bezahlt hast, meist trotzdem noch von den ladeninhabern angezeigt heutzutage.
gut möglich also, dass du noch post von polizei und staatsanwaltschaft bekommst. wird es angezeigt, sind polizei und staatsanwalt verpflichtet, es zu verfolgen, da diebstahl eine tat ist die im "öffentlichen interesse" liegt.
du brauchst dir aber trotzdem nicht allzu viele sorgen zu machen:). soweit ich es gelesen habe, ist das ja noch nie vorgekommen, also bist du eine sogenannte "ersttäterin"...schönes wort, nich???
du wirst dann wohl, wenn überhaupt, irgendwann post von der staatsanwaltschaft bekommen,in dem dir geschrieben wird, dass das verfahren wegen geringfügigkeit eingestellt wird evtl noch mit ein paar ermahnenden worten, dass du im wiederholungsfall mit einer einstellung nicht mehr rechnen kannst. damit steht auch nichts irgendwo im führungszeugnis. im führungszeugnis stehen nur geldstrafen über 30 tagessätze, bis zu 30 tagessätze wird es soweit ich weiß überhaupt nicht eingetragen.
so kenne ich es von früher, allerdings bin ich kein anwalt oder sowas und mein beitrag hat also auch keinen anspruch auf vollkommene richtigkeit.
aber ich denke, dass du dir darüber nicht allzuviele gedanken machen solltest.
gedanken machen solltest du dir vielleicht lieber darüber, ob du die richtigen freunde, bzw ausreichend selbstwertgefühl hast:) soll jetzt kein erhobener zeigefinger sein oder so und keineswegs bös gemeint, aber ich denke, du bist auch mit weniger geld als dein e bekannten ein liebenswertr mensch, der sicher viel geben kann!
liebe grüße dir und viel glück!
elmsfeuer