Schadensersatzanspruch
Also Schadensersatzanspruch könnte schon geltend gemacht werden (rein rechtlich). Man hat sich für dich entschieden und anderen Bewerbern abgesagt. Das ist auch mit einem gewissen Aufwand verbunden.
Und die Behörde müßte nun wieder neu suchen. Mitunter ist dieser Fall auch im Arbeitsvertrag aufgeführt. d.h. beide Vertragsparteien vereinbaren, daß eine Kündigung vor Antritt des Arbeitsverhältnisses unzulässig ist und bei Nichteinhaltung Schadensersatz zu leisten ist usw.
Überlege es dir auch mal umgekehrt. Du unterzeichnest einen Arbeitsvertrag, du kündigst daraufhin deinen Job und dann sagt man dir, ist nicht, wir haben einen besseren Kandidaten gefunden. Also, so einfach ist das alles nicht.
Soweit die Theorie.
In der Praxis kann das im schlimmsten Fall bedeuten, daß du den Job annimmst und während der Probezeit kündigst. Während der Probezeit ist die gesetzliche Kündigungsfrist für beide Seiten auf 2 Wochen festgelegt und ohne Angabe von Gründen.
Es ist die Frage, ob du vorher das Gespräch suchen solltest. Man wird dich sehr wahrscheinlich ziehen lassen, wenn du klar machst, daß du in der Probezeit kündigen wirst. Laß dir aber schriftlich geben, daß beide Partein den Arbeitsvertrag widerrufen und keine Partei irgendwelche Schadensersatzforderung, gleich ob derzeit bekannt oder nicht, stellen werden.
Es ist auch die Frage, in welchem Kontakt die Behörden untereinander stehen. Es ist zwar nicht erlaubt, daß der Personalleiter von X den Personalleiter von Y entsprechend informiert, aber daran wird sich nicht immer gehalten und du kannst auch nichts beweisen.
Zu weiteren Informationen empfehle ich dir
www.arbeitsrecht.de und
www.jobpilot.de
Die sind da gut sotiert und du kannst dir dort auch guten Rat von einem Fachanwalt holen.
Na, dann wünsche ich dir mal viel Erfolg und daß du nicht zu sehr in die Zwickmühle kommst.
Viele Grüße - Lourdes