@ALL
also uch habe die ersten Antworten gelesen und die restlichen nur überflogen!
Es ist gar nicht so komplizert wie ihr es alle erscheinen lässt!
Ich arbeite im Job Center habe diesen beruf auch gelernt!
Will nur kurz und knapp dazu was schreiben wenn irh noch Fragen habt könnt ihr die aber natürlich gern noch stellen!
Grundsätzlich besteht ja der Anspruch auf Elternzeit für 3 Jahre, das habt ihr ja alle richtig :)
Nein Spaß!
3Jahre in den ersten 8 Lebensjahren des Kindes, wann ihr die nehmt ist euch überlassen!
Nach Wegfall des Elterngeldes habt ihr Anspruch auf ALG II (Hartz IV), wenn eurer Elterngeld zu gering ist könnt ihr ergänzend ALG II bekommen genauso wie bei leuten die arbeiten und ein geringes einkommen haben!
Bei ALG II gilt die Freibetragsgrenze von 100 Euro!
Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müsstet ihr nur bei ALG I nciht aber bei HARTZ IV!
Und ihr habt die Möglichkeit 3 jahre zu Hause zu bleiben, aber das gilt eben nur für einen Elterneteil es können nciht beide sagen wir bleiben zu hause das wird nicht vom JC akzeptiert!
Ich hoffe ich konnte euch etwas weiter helfen!
Wie schon geschriebenw enn ihr noch Fragen habt einfach mailen!
LG Jasmin