Ich habe diesen Beitrag auch im anderen Forum gepostet, aber hier ist mehr los :-)
Diesen Auszug habe ich gefunden:
Dann erhalten Sie im Normalfall für Ihr zweites Kind Elterngeld in derselben Höhe wie für das erste Kind - zuzüglich Geschwisterbonus. Denn die Monate, in denen Sie Eltern- beziehungsweise Mutterschaftsgeld bezogen haben, werden bei der erneuten Berechnung Ihres Durchschnittseinkommens zum Glück nicht mitgerechnet. Das führt meist dazu, dass der Berechnungszeitraum fürs Durchschnittseinkommen beim zweiten Kind derselbe ist wie beim ersten. Paare, die ihre Kinder sehr kurz hintereinander bekommen, haben also Vorteile. Warten sie länger als zwei Jahre, bleibt ihnen in der Regel nur der Mindestsatz von 300 Euro.
FRAGE:
Bei wem trifft das zu und kann mir das bestätigen?
Ich hatte nur 1 Jahr Elternzeit beantragt.
Mein Sohn wird am 03.12. 1 Jahr alt. Nun planen wir das zweite Kind.
Wenn ich bis zum 03.12.2008 schwanger werden sollte, würde ich dann wieder arbeiten gehen (Kinderbetreuung ist "gesichert").
Wenn ich in den nächsten Wochen nicht schwanger werden sollte, möchte ich meine Elterzeit um ein weiteres Jahr verlängern.
Nun nehmen wir mal an, ich würde in der "verlängerten" Elternzeit schwanger werden und mein zweites Kind würde auf die Welt kommen, bevor mein erstes Kind 2 Jahre alt wird.
Heisst das dann, ich bekomme dann dasselbe Elterngeld, das ich jetzt erhalte????
Sorry, für den langen Text.....
DANKE und LG
kala111