Drei Dinge...
... die sich lösen lassen, sind der Altersunterschied, die Entfernung und der Verwandschaftsgrad.
Mit 16 und 26 ist ein Altersunterschied noch gravierend (und ja, sie ist minderjährig, aber das wisst ihr ja beide), der muss aber mit 20 und 30 schon nicht mehr so gravierend sein.
Entfernung - nun, darüber brauch man nicht reden, dass wäre ein lösbares Problem (sobald sie volljährig ist).
Verwandschaftsgrad - Cousine und Cousin ist nicht verboten, und ich kenne sogar ein solches Ehepaar. Zitat aus Wikipedia:
Mit Cousins und Cousinen ersten Grades ist man juristisch im vierten Grad verwandt (vgl. 1589 S. 3 BGB); erster Grad bedeutet hier, dass es sich um ein Kind eines Onkels oder einer Tante handelt und nicht um einen weiter entfernten Verwandten in der Seitenlinie.
In der katholischen Kirche stellt die Verwandtschaft zwischen Cousins und Cousinen ersten Grades ein Ehehindernis (Verwandtenheirat) dar, von welchem aber dispensiert werden kann. (Das heißt, man kann die Zustimmung trotzdem kriegen - Anm. von nexgo) Im Zivilrecht der meisten Länder (Ausnahmen: einige US-Bundesstaaten, Korea, die Philippinen und viele Balkan-Länder) ist die Ehe zwischen Cousin und Cousine erlaubt.
Soviel zu den rechtliche und organisatorischen Sachen. Alles andere müsst ihr wohl selber klären.
Alles Gute euch
nexgo