Mal zur Rechtslage
Also ich bin gerade über Google auf diesen Thread aufmerksam geworden und möchte nun mal zur Klärung der Rechtslage beitragen:
1. Ein eBay-Angebot ist verbindlich. Der Käufer kann einen daraus entstandenen Kaufvertrag gerichtlich (zivilrechtlich) durchsetzen bzw. Schadensersatzansprüche geltend machen. Eine Strafbarkeit ist hingegen NICHT gegeben.
2. Ein Vorbehalt, den Artikel während der Auktion woanders zu verkaufen, verstößt zwar gegen die AGB von eBay, ist aber TROTZDEM wirksam. Zusammen mit der Nachricht an den Käufer vor Auktionsende dürfte der Kaufvertrag nicht mehr bestehen.
3. Der Käufer hat sich durch die Drohung, bei Ausbleiben einer Zahlung von 30 Euro strafanzeige zu erstattten, wegen Erpressung strafbar gemacht. Ich würde 0,03 Euro Überweisen und sofort Strafanzeige erstatten!
MfG