Hallo
Mir wurde bei der Elterngeldstelle gesagt, dass es immer nach Lebensmonaten des Kindes geht.
Der Mann kann nehmen weann er will und auch so viel er will, insgesamt dürfen die 14 Monate aber nicht überschritten werden. Bei uns hab ich die ersten 8 Monate genommen und mein Mann vom 7. bis zum 13. Monat, wir waren also einen Monat beide zu Hause, wobei mein Mann nur teilzeit nimmt.
Dem AG ist die Elternzeit 8 Wochen vorher schriftlich mitzuteilen, ab dann gilt auch der Kündigungsschutz. Man kann zwar schon vorher mitteilen, hat aber dann halt den Kündigungsschutz noch nicht.
Nach dem 14. Lebensmonat ist kein Elterngeld mehr möglich (es sei denn man hat gesplittet, bekommt also 2 Jahre die Hälfte). Elternzeit kann man die ersten 3 Lebensjahre glaube ich immer nehmen, maximal 3 Jahre, bzw. 1 Jahr kann man sich bis zum 8. Lebensjahr aufheben. Man muss immer unterscheiden zwischen Elternzeit und Elterngeld, man kann auch Elternzeit ohne Elterngeld nehmen, wenn man sichs leisten kann.
LG
Morgaine