Hallo
Also mir wurde es von unserer Elterngeldstelle anders erklärt, nämlich dass wenn ich zwischendurch NICHT arbeiten gehe, die 12 Monate vor Geburt des 1. Kindes gelten, allerdings muss das 2. Kind dann kommen, wenn das andere noch keine zwei (oder waren es drei??) Jahre alt ist. Denn der Bezugszeitraum des Elterngeldes (ich habe meins auf zwei Jahre geteilt) und der Zeitraum des Mutterschutzes darf nicht angerechnet werden, deswegen die Zeit davor. Habe auch schon was anderes gehört, aber die haben mir das am Telefon so erklärt und im Eltern-Heft vor ein paar Monaten war es auch so erklärt.
Wenn Du aber zwischendurch arbeiten gehst, gilt dieser Zeitraum.
LG Sabrina mit Sina-Marie