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Mit der Führerscheinklasse 3 bzw. B darfst du Kleinkrafträder bis 45 km/h fahren, wenn sie nach dem 31.12.2001 in den Verkehr gekommen sind (1. Zulassungstag).
Wurde das Kleinkraftrad VOR dem 01.01.2002 erstmals zugelassen, dann darf es bis 50 km/h laufen.
Geregelt ist dies in der FeV (Fahrerlaubnisverordnung):
" 76 Übergangsrecht
6 Abs. 1 zu Klasse M
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind."
Wenn dein Roller also VOR dem 01.01.2002 erstmals zugelassen wurde, dann darf er bis 50 km/h laufen. Wurde er erst danach erstmalig zugelassen, muss er auf 45 km/h gedrosselt sein.
Willst du trotzdem schneller fahren musst du den Führerschein A1 machen.