Vielen Dank
für eure Antworten!
Bei einem unbefr. Vertrag ist das ja alles kein Problem... aber angenommen ich werde im August schwanger, Ende Oktober läuft der Vertrag aus, dann bin ich ja arbeitslos ohne wenn und aber!
Übrigens, das wußte ich auch nicht, mein AG darf zwei Jahre lang verlängern, solange im Vertrag "zweckbefristet" steht mit Begründung für die Verlängerung!
Wünsch euch noch nen schönen Abend,
liebe Grüße Nora