virginiaa7@virginiaa7
Du musst nachweisen,das du eine Betreuung für dein Kind hast und dem Arbeitsmarkt in vollem Umfang zur Verfügung stehst. Wenn du nur Halbtags arbeiten könntest,dann bekommst du auch nur die Hälfte ALG1. So einfach ist das alles nicht. ALG1 ist nur für die,die auch Arbeiten können/wollen.
Du musst dem Arbeitsamt auch nachweisen,dass du dich beworben hast etc. Keine Betreuung für's Kind ---- kein ALG1.