da es hier gerade wieder thema ist, ob man kindersitze gebraucht nehmen kann/soll und welche man noch beutzen darf, habe ich mich heute mal in einem fachmarkt beraten lassen.
ich kann euch jetzt nur wieder geben, was er mir gesagt hat:
"kindersitze müssen seit neuestem eine bestimmte prüfnummer haben, damit sie noch zulässig sind.
nach einem unfall sollte der sitz NUR ausgetauscht werden, wenn sich am "gehäuse" sichtbare schäden zeigen.
bei dem kauf eines sitzes sollte man immer das kind mit haben, da jedes kind individuell ist."
wegen dem austausch nach eine unfall sagt er mir, dass es wirklich nur notwendig ist, wenn der sitz an sich einen sichtbaren schaden (risse, starke eindruckstellen an den gurtstellen) hat.
man würde ja auch nicht nach jedem mal, wo der eigende sicherheitsgurt ein mal richtig "zupacken" muß (starkes bremsen) diesen auswechseln.
wie gesagt, ich kann euch nur sagen, was er mir gesagt hat.
lg
steffi