lene_12891765Ich beantrage
freispruch oder zumindest haftentschärfung
die Tür war nicht anständig verriegelt von daher war es ein leichtes einzubrechen, bei der Flucht hat er in Notwehr gehandelt um sein eigenes Leben zu schützen
bei sämtlichen anderen Punkten sei darauf hingewiesen das der Junge minderjährig war und somit nicht strafbar ist, im Zweifel haften die Eltern von daher lautet das Urteil:
die Eltern werden verdammt sich bis zu ihrem Tod um den Jungen zu kümmern, ihn lieb zu haben, zu unterstützen, zu ernähren und zu kleiden ;))
gegen dieses Urteil kann man keinen Widerspruch einlegen ^^
lg Richterin Carina... +löl+
wie gehts meiner Grauezelle Kumpanin?