Hallo Saskia, ...
... also 100% kann ich es Dir nicht sagen.
Kann mir aber nicht vorstellen, daß wir deswegen nachzahlen müssen, weil das Mutterschaftsgeld Netto ausgezahlt wurde.
Immerhin haben wir ja nicht den Bruttobetrag, den man zuvor hatte ausgezahlt bekommen, sondern nur den Nettobetrag :!!!:
Allerdings schließe ich mich meiner Vorrednerin an, daß dein Mann dein Elterngeld auf seinen Verdiensr angerechnet bekommt und dadurch evtl. mit einem höheren Steuersatz versteuert wird.
Was die Heirat betrifft, so kann ich auch hier nur aufgrund von anderen Erfahrungsberichten erzählen.
Soweit ich weiß wird es gehandhabt, als seid Ihr schon das ganze Jahr verheiratet gewesen, dh. dein Mann würde für das Jahr 2007 niedrigere versteuert werden und Du für die Monate die Du noch gearbeitet hast höher!
Kommt dann halt drauf an, was unterm Strich übrig bleibt!
LG Neolea :-)