Hallo Seerose!
Ich arbeite als Chefassistentin bei einem Arbeitnehmerüberlasser (= Zeitarbeitsfirma), allerdings bin ich in der Büro-Crew, also nicht bei den Kunden vor Ort, und kann Dir zu der Thematik Folgendes sagen:
Dein Arbeitsvertrag, so Du denn einen hast, kommt zwischen der Zeitarbeitsfirma und Dir zu Stande, die Zeitarbeitsfirma wiederum hat einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit dem Kunden, für den Du arbeiten sollst.
Natürlich muss der Kunde einen wesentlich höheren Stundensatz für Deine Arbeit bezahlen, als Du letztendlich behälst, denn der Kunde muss weder für Krankheit, Urlaub u.ä. Arbeitsausfälle bezahlen, von den Lohnnebenkosten ganz zu schweigen.
Dein direkter Arbeitgeber, also die Zeitarbeitsfirma muss natürlich auch die sog. "Gemeinkosten" in Deinen Stundenlohn einrechnen, denn Miete, Bürokräfte und Co, also alles Kosten, die man nicht an den Kunden weitergeben kann, müssen mit eingerechnet werden. Und ein wenig Gewinn sollte natürlich auch hängenbleiben, was mir aber bei 2150 und Deinen 1430 nicht wirklich viel erscheint.
Steuerklasse 5 ist natürlich immer schlecht - Steuerklasse 4 - 4 lohnt sich nur, wenn beide Eheleute ungefähr gleich viel verdienen, ansonsten nennt sich das Ehegattensplitting und in Steuerklasse 5 hast Du wirklich enorm hohe Abzüge. Ich kann vollkommen verstehen, dass Du verärgert bist, für einen Appel und Ei in Vollzeit zu arbeiten, noch dazu mit einer gute Ausbildung, ist schon ärgerlich.
Du kannst den Job jetzt ein paar Monate durchziehen - vielleicht übernimmt Dich die Firma, die Dich engagiert hat, ja danach oder Du suchst Dir einen anderen Job.
Viel Glück
Kiki