Nicht ganz
Kündigen lassen ist richtig und die 12 Monate Arbeit auf Lihnsteurlerkarte auch. Der Aufhebungsvertrag wird aber i.d.R. wie eine Arbeitnehmerkündigung angesehen und kann zur Sperre führen.
Was anderes ist es, wenn man schon eine neue Stelle hat und bei der alten die Kündigungsfrist nicht einhalten kann. Dann macht man oft einen Aufhebungsvertrags.
Aber dann erübrigt sich das mit dem Alg1.
Die Kündigung würde ich auch - wie du schon sagst -persönlich vorbei bringen und den Erhalt qittieren lassen. Meinem Schwager ist das so ergangen, dass seine Firma behauptete die Kündigung (per Post) nicht erhalten zu haben.
Eine Sperre bekommst man z.B. auch dann wenn man ein unbefr. Arbeitsverhältnis kündigt und ein befr. AV von unter 12 Monaten annimmt oder das befr. AV zwar 12 Monate beträgt einen aber finanziell schlechter stellt.
Aus einen umbefr. AV in ein befr. AV wechselt man nur dann, wenn die Stelle einen finanziell besser stellt und mind. 12 Monate lang von Dauer ist. Ansonsten muss man man Beendigung des befr. AV mit einer Sperre rechnen.
Quelle: Meine Freundin die bei der Arbeitsagentur arbeitet.
LG