Hier:
Die Erzieher/innen, die bereits vor dem 1.10.2005 (also vor Inkrafttreten des TVöD) als Erzieherin gearbeitet haben und nach BAT bezehalt wurden, ändert sich nichts. Sie wurden "übergeleitet".
Beispiel:
Berechnung des Vergleichsentgeltes (West) -
Erzieherin, 25 Jahre, verheiratet, 1 Kind: 2.231,20 Euro
Für Erzieher/innen seit dem 1.10.2005 gilt die Vergütung nach "Entgeltgruppe 6". Das sind bei einer
Vollzeitstell im Westen 1960 Euro brutto.
Im Endgehalt bekam eine Erzieherin im BAT brutto 2.623 Euro. Jetzt bleibt die Erzieherin in Entgeltgruppe 6 und kann damit ein Endgehalt von nur noch 2.285 Euro erwarten.
Für kirchliche und andere freie Träger gelten mitunter andere Gehaltstabellen.
Quelle: sueddeutsche.de
.. bitteschön ;)