Gehalt womöglich ja ... aber
deine bezahlten Rechnungen nicht. Wie willst du nachweisen, dass du sie bezahlt hast? Du stehst im Falle eine Klage dumm da, wenn du keine Belege hast. Und die dann bei der Bank nachfordern, kostet Geld.
Auszug aus Die Neue Epoche online
Berlin - Kontoauszüge sollten nicht zu früh im Papierkorb entsorgt werden. Zwar seien Privatpersonen laut Gesetz grundsätzlich nicht verpflichtet, Bankbelege wie Kontoauszüge aufzuheben. Sie sollten es jedoch tun, um wichtige Zahlungen nachweisen zu können, wie der Bankenverband empfiehlt. Denn die Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften betrage in der Regel drei Jahre. Rechnungen vom Versandhändler gehörten ebenso dazu wie die für den Möbel- oder Computerkauf.
Eine Ausnahme gilt allerdings für den Bezug von Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, beispielsweise Reparatur- und Wartungsarbeiten an Gebäuden. In diesen Fällen sind Privatpersonen seit dem 1. August 2004 gesetzlich verpflichtet, Rechnungen und Zahlungsbelege wie zum Beispiel Kontoauszüge zwei Jahre lang aufzubewahren. Grund dafür seien verschärfte Vorschriften hinsichtlich der Rechnungserteilung für umsatzsteuerliche Zwecke. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist.
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