Ich würde mich immer für das Kind entscheiden!
Hallo!
Bitte, bitte überlege es dir - eine Adoption, ob halboffen oder nicht, erscheint dir gerade vielleicht wie eine Lösung, kann aber im schlimmsten Fall zu einem langen Leidensweg führen.
Du hast doch schon eine Tochter und weisst, wie sich Mutterliebe anfühlt...und der Moment, wenn man sein Kind zum ersten Mal in den Armen hält.Stell dir vor, wie du deinen Sohn abgibst.Kannst du das wirklich?Ist es das Wert?
Dass sich die Kinder ein Zimmer teilen würden - das ist doch kein Grund, sein Kind abzugeben!Später kann man immer noch um- oder anbauen!
Probezeit, neuer Job - du bist in allen Hinsichten geschützt!
"Arbeitnehmerinnen müssen nicht befürchten, allein aufgrund ihrer Schwangerschaft ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Mit dem besonderen Kündigungsschutz des Mutterschutzgesetzes soll der Arbeitnehmerin der Arbeitsplatz als wirtschaftliche Existenzgrundlage erhalten bleiben. Sie soll zugleich vor den psychischen Belastungen, die mit dem Verlust ihres Arbeitplatzes verbunden wären, geschützt werden. Daher enthält 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ein ausdrückliches Kündigungsverbot für den Arbeitgeber. Dies gilt für alle Arten von Kündigungen, wie ordentlicher Kündigung, außerordentlicher Kündigung oder Änderungskündigung.
Der Kündigungsschutz besteht während der gesamten Schwangerschaft und dauert darüber hinaus bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Wird im Anschluss an die Mutterschutzfrist nach der Entbindung Elternzeit in Anspruch genommen, so besteht weiterhin ein Kündigungsschutz, und zwar aufgrund der Regelungen des 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Während der Probezeit besteht grundsätzlich der Kündigungsschutz und einer schwangeren Arbeitnehmerin darf nicht gekündigt werden."
Dein Mann kann sich um euren Sohn kümmern!Spare an anderer Stelle: Wenn du nicht stillst oder pumpst oder Zwiemilch gibst, kannst du sechs Wochen nach der Geburt wieder arbeiten gehen.In anderen Ländern ist das die Normalität.
Bitte kämpfe für euch!