Re: Vorname verboten
Das stimmt nicht ganz. Ich glaube es ist so geregelt, dass bei einem verbotenen oder geschlechtlich nicht indentifizierbaren Vornamen mit ZN über 50% deutlich identifizierbar (weiblich, männlich) sein müssen.
Da das bei Liv nicht der Fall ist (kenne nämlich einen Jungen, der so heißt), hättest du rein theoretisch schlechte Karten.
Da "Amy" aber deutlich weiblich und der erste Vorname ist, überwiegt bei 50 zu 50% das deutlich identifizierbare (anders wäre es, wenn du z.B. LIV als ersten Vornamen nehmen würdest).
Lange Rede - kurzer Sinn:
Der Vorname IST erlaubt.