laura_12162621Grundsätzlich eine gute Idee
Aber: Da rein juristisch gesehen Leistungen wie PZF/PRf und dergleichen nicht als erwiesen, sprich als "erbringbar" gelten, ist so ein Vertrag nichtig.
Wurde doch vor kurzem erst in einer Sendung im Privatfernsehen deutlich gemacht (durch einen Anwalt).
Egal was ein entsprechender Anbieter in seinen AGB's schreibt, er kann geltenden Recht nicht ausschließen.
Jeder der eine PZF/PRF oder ähnliches in Auftrag gegeben hat, kann sein Geld zurückverlangen, es braucht nur den Mut, diesen Schritt zu gehen.
Wenn der Gerichtsort Deutschland ist, ist das alles kein Problem. Wie es im Europäischen Recht aussieht oder wenn ein anderes Land als Gerichtsort gilt, weiß ich leider nicht.